Sehr geehrter Herr Bluni.
Ich bin frisch Schwanger in der 6'ten Woche.
Nun habe ich einige Fragen.
Meine erste SS war ein Frühchen in der 32+1 mit einer frühzeitigen Plazentaablösung laut Pathologischen Gutachten. Ich habe auch noch in Erinnerung,dass ich bei einer 2 ss ASS100 spritzen muss.
Werde ich da automatisch in eine Risikoschwangerschaft mit einem BV gesteckt? Ich arbeite zudem noch in Kita's. Bin in der Küche tätig und habe auch mit Kindern zutun. Füttern ect.
Lg
von
Mama2o13
am 24.08.2015, 18:21
Antwort auf:
1. SS Frühchen mit Plazentaablösung
Hallo,
1. nur vorweg: ein Beschäftigungsverbot wird es in einer solchen Situation sicher nicht automatisch geben
2. ob Ihre Frauenärztin/Frauenarzt Sie dabei als Risikoschwangerschaft einstuft, bleibt letztlich ihr/ihm überlassen. Zumindest stellt diese Situation ein Risiko für eine kommende Geburt dar.
3. was ein mögliches Wiederholungsrisiko und das Vorgehen in einer kommenden Schwangerschaft betrifft, so finden Sie in unserem Antwortenarchiv unter der Adresse
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/plazentaloesung-vorzeitig.htm
dazu hilfreiche Infos.
Jedoch stimmen Sie sich dazu bitte in jedem Fall auch mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und einer erfahrenen Fachärztin/Facharzt in der Frauenklinik ab.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 24.08.2015