Unser Lexikon für die Schwangerschaft

Schwangerschaftslexikon

© fotolia, albert schleich

 

Beratung

Wurde eine Schwangerschaft festgestellt, so wird der Frauenarzt bzw. Gynäkologe die Schwangere nach der Untersuchung über den weiteren Verlauf der Schwangerschaft aufklären, ihr u.a. den voraussichtlichen Geburtstermin nennen, Empfehlungen für eine gesunde Ernährung und eine gesunde Lebensweise geben. Er wird die Schwangere positiv auf die kommenden Veränderungen einstimmen und ihr die anstehenden Vorsorgetermine nennen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorsorge mit einer Hebamme zu machen. Die Hebamme kann genauso wie der Arzt alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen - mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen. Die Vorsorge durch die Hebamme bezahlt ebenfalls die Krankenkasse.

Auch bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle, z.B. pro familia, kann die Schwangere sich ihre Fragen rund um die Schwangerschaft beantworten lassen. Das Personal berät über finanzielle Hilfen, bei Konflikten mit dem Partner, den Eltern oder dem Arbeitgeber, bei ungewollter Schwangerschaft etc. Vor der Entscheidung für einen Abbruch der Schwangerschaft ohne eine medizinische oder kriminologische Indikation ist die Beratung bei solch einer Beratungsstelle vorgeschrieben.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.