Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von berita am 23.10.2003, 17:39 Uhr

Was genau bedeutet

Hallo,

es kommt darauf an, worum es dir eigentlich geht.

Um das Erziehungsgeld? Dabei ist ausschlaggebend, ob man mit dem anderen zusammen wohnt. Wenn nicht, zaehlt nur das eigene Einkommen, sonst auch das des Lebenspartners (es stimmt uebrigends nicht, dass man zu zweit automatisch nur sechs Monate EG bekommt, das haengt vom Verdienst ab).

Oder um das Sorgerecht? Wenn man nicht verheiratet ist, bekommt die Frau automatisch das alleinige Sorgerecht, egal ob zusammenlebend oder nicht. Ihr koennt aber beim JA das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ich wuerde mir das aber genau ueberlegen, falls es zur Trennung kommt, kann dir das einige Probleme machen. Du kannst dich beim JA dazu beraten lassen.

LG
Berit

 
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