Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von floriansmama, in Arbeit. SSW am 23.10.2003, 16:46 Uhr

Was genau bedeutet

Also alleinerziehend ist man solange, solange man nicht mit seinem Partner zusammenwohnt! Das Sorgerecht bekommt bei nicht verheirateten Paaren immer die Mutter, es sei denn: man erklärt auf dem Jugendamt, dass man das Sorgerecht teilt. Dies ist dann unwiderruflich!!! Bei verheirateten Paaren ist das Sorgerecht von Anfang an geteilt.

Mit dem Namen ist es, dass das Kind bei der Geburt den Namen der Mutter erhält. Man KANN aber den Namen des Vaters geben, dazu muss man als Mutter eine Erklärung zur Namensgebung unterschreiben. Auch das ist unwiderruflich!!! Das heisst man kann den Namen dann nicht mehr ändern, wenn man sich getrennt hat!

Ich hoffe ich konnte helfen!

LG floriansmama

 
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