Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Diddiana am 02.03.2018, 17:29 Uhr

Urlaub/BV/Elternzeit

Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes. Es wird dann anteilig aufs Jahr gerechnet ( bis zum letzten Tag deines Mutterschutzes). Im BV gehen keine Urlaubstage verloren ( kann man nach der Elternzeit hinten dran hängen).

Liebe Grüße
Diana

 
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