Geschrieben von Diddiana am 02.03.2018, 17:29 Uhr |
Urlaub/BV/Elternzeit
Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes. Es wird dann anteilig aufs Jahr gerechnet ( bis zum letzten Tag deines Mutterschutzes). Im BV gehen keine Urlaubstage verloren ( kann man nach der Elternzeit hinten dran hängen).
Liebe Grüße
Diana
- Urlaub/BV/Elternzeit - Regina87 02.03.18, 17:21
- Re: Urlaub/BV/Elternzeit - Diddiana 02.03.18, 17:29
- Re: Urlaub/BV/Elternzeit - Regina87 02.03.18, 17:35