Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Badenadi am 23.02.2017, 16:17 Uhr

Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Hallo.
Ich bin seit fast 6 Monaten wegen starker Neurodermitis krank geschrieben.
Nun wurde ich vor rund 5 Monaten gekündigt trotz Krankheit (Sonderregelung).

Leider finde ich keinen Weg raus aus dem Krankheitsteufelskreislauf und habe schon öfter gehört das die Neurodermitis höchstwahrscheinlich bei Schwangerschaft verschwindet und sehe das als Chance. (Wir überlegen sowieso schon länger ein Baby zu bekommen)

Nur spielt eben die finanzielle Situation eine große Rolle.
Mein Freund ist in einer Vollzeitbeschäftigung (im Osten), wir sind nicht verheiratet und wohnen zusammen. Ich bin wie gesagt krank und bekomme derzeit knapp 600€ Krankengeld.

Was ist die beste Möglichkeit? Auch finanziell gesehen;Was wären die jeweiligen Ansprüche? Zudem möchte ich 3 Jahre zuhause bleiben und/oder mich selbstständig machen.
-während krankschreiben schwanger werden?
-schwanger werden (niemandem erzählen), wieder "gesund" schreiben lassen, sodass ich Arbeitslosengeld bekomme?
-schwanger werden (niemandem erzählen), wieder "gesund" schreiben lassen, Arbeit suchen und dann erst sagen das ich schwanger bin?

Danke im voraus

 
12 Antworten:

Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von sterntaler82 am 23.02.2017, 16:34 Uhr

Fakt ist krankengeld zählt nicht mit in die Berechnung fürs Elterngeld. Du würdest ein jahr 300€ mindessatz bekommen, mehr nicht. Die Vorschläge die du machst mit Arbeitslosengeld beantragen würden das Elterngeld auch nicht erhöhen.

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 17:45 Uhr

Bist Du weiterhin AU, würdest Du 300Euro Mindestsatz erhalten, weil Krankengeld nicht zählt. Den Mindestsatz darfst Du Dir, wenn Du es Dir leisten kannst (Rücklagen, Kindergeld, Unterhalt) auch auf zwei Jahre auszahlen lassen. Macht dann 150 monatlich für 2 Jahre.

Kannst Du das nicht aus eigener Tasche finanzieren, musst Du wieder arbeiten gehen.

Deine Situation klingt nicht nach 3 Jahren Auszeit...

1 Jahr Elterngeldbezug und dann ALG I gibt es nur, wenn Du auch wieder arbeiten willst und Betreuung für Dein imaginäres Kind hast.

1 Jahr Elterngeldbezug und dann ALG II, wird auch nix. Da Dich das Jobcenter höflich aber direkt auf den Betreuungsanspruch aufmerksam machen wird und Dich zumindest in Teilzeit vermittelt.

Gute Entscheidung :-)

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von schubuduu am 23.02.2017, 20:42 Uhr

In den ersten drei Jahren kann man sie nicht zu einer Betreuung zwingen. Anspruch ja, Pflicht nein!

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von sternenfee75 am 23.02.2017, 21:11 Uhr

Egal ob AU oder ALG, zählt beides nicht fürs EG.
Und ob die Neurodermitis in der Schwangerschaft besser wird, kann dir keiner sagen, bei meiner Schwägerin ist sie in der ersten Schwangerschaft erst ausgebrochen, danach war es nie ganz weg und in der 2. Schwangerschaft ist es schlimmer geworden.
3 Jahre zu Hause bleiben muss man sich auch leisten können, am besten im Vorfeld Geld zurücklegen.

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 21:28 Uhr

Natürlich wird man zu nichts gezwungen. Schließlich hat man die Wahl TZ zu arbeiten und aufstockend Geld zu erhalten oder eben gar kein Geld vom Jobcenter zu bekommen.

Ich weiß das deswegen so genau, weil meine Kollegen das tägl. bearbeiten :-)

Du solltest Dich mit der aktuellen Rechts- und Praxislage befassen. Nicht das sich noch jemand darauf versteift und dann enttäuscht ist.

War gestern oder vorgestern auch erst Thema im Hauptforum. Kann gern nachgelesen werden bei Interesse.

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3 Jahre muss man sich leisten können ;-)

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 21:34 Uhr

Hier der Link zum Thema.

http://m.rund-ums-baby.de/forum/3-Jahre-Elternzeit_5149335.htm

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von schubuduu am 23.02.2017, 21:43 Uhr

Tja dann erhalte ich wohl eine Sonderbehandlung. immer diese Schmarotzer

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 21:48 Uhr

Dann bist Du Kundin in einem der wenigen Jobcenter die sich das noch leisten wollen oder mangels Betreuungsplätzen, leisten müssen oder Du bist einfach sehr schlecht vermittelbar :-D

Sei stolz auf Dich! Bist ein super Vorbild.

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Forum für Recht

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 21:52 Uhr

Hier noch die Antwort der Fachfrau aus dem RUB ...

http://m.rund-ums-baby.de/recht/Frage-zur-Elternzeit-Finanzierung_158473.htm

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von schubuduu am 23.02.2017, 21:58 Uhr

Oh hier mangelt es nicht an Betreuungsplätzen. Du hast schlicht einfach keine Ahnung von dem was du von dir gibst. Auch im Hauptforum schon nicht. Du bist einfach nur ein Sozialneider! In deiner grenzenlosen Weisheit kennst du dich natürlich auch mit meiner Vermittelbarkeit und meiner Vorbildfunktion

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 22:02 Uhr

Dann hat die Rechtsanwältin Frau Bader wohl auch keine Ahnung? Schließlich antwortete sie auf den identischen Sachverhalt das Gleiche. (Siehe Link unten)

Der Rest wird nicht kommentiert.

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Re: Schwanger werden während Arbeitslosigkeit oder lieber erst Arbeit suchen

Antwort von amissa am 26.02.2017, 1:45 Uhr

*huestel* Das viele Ämter das so handhaben mit dem Druck bedeutet noch lange nicht, daß sie tatsächlich auch das Recht dazu haben - sie tun es in der Praxis einfach nur (etwas anderes hat auch Frau Bader nicht behauptet)

Pauschal gesagt: Die Erziehung deines Kindes ist dein grundgesetzlich verbrieftes Recht, da stehen auch keine Arbeitsanweisungen irgendwelcher Ämter drüber - das einzige was da reingreift ist die Schulpflicht. Niemand kann dich dazu zwingen dein Kind von irgendwem anders betreuen zu lassen, außer das Familiengericht entzieht dir wegen Kindeswohlgefährdung die entsprechenden Rechte.

Ein ganz anderes Thema ist es natürlich, sich dem Amt gegenüber ggf. gerichtlich durchzusetzen - das dürfte lange dauern, und jemand der H4 benötigt wird für solch langen Streitereien wohl kaum die nötigen finanziellen Rücklagen haben (selbst wenn der Rechtsstreit selbst nichts kostet). Was auf gut Deutsch heißt: Ob oder ob nicht 3 Jahre Erziehungszeit "drin" sind ist, hat man kein ausreichendes sonstiges Einkommen oder Rücklagen, reine Glückssache und du kannst es auch nicht vorher abklären. Was an sich schon ein Witz ist in einem Rechtsstaat.

Die einzige Chance die du hast es vorher wenigstens ein bisschen "abzuklopfen" ist, dich unter anderen Mütter umzuhören, wie die Ämter bei euch es aktuell zu handhaben scheinen. Eine Garantie ist das natürlich aber auch nicht.

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