Geschrieben von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 11:34 Uhr |
SS und Arbeitsamt?????
Hallo Ihr,
ich brauche mal Eure Hilfe. Zum Ende September werde ich Arbeitslos, bin aber jetzt schon freigestellt.
Wann muss ich dem Arbeitsamt die SS mitteilen? Bin ich dann noch weiter vermittelbar? Gibt es auch Mutterschaftsgeld bzw. Erziehungsgeld für Arbeitslose?
Wer von Euch war / ist in einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Anja
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von AmyJo am 04.08.2003, 11:45 Uhr
Also als ich beim Arbeitsamt war, war ich im 4.Monat oder so und da meinte sie zu mir, ich wäre nicht vermittelbar und wenn ich Arbeitslosengeld beantrage hätte ich keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, also hab ich das dann mal sein lassen weil es sich nicht gerechnet hätte. mehr kann ich Dir aber leider auch nicht sagen. Ich würde aber direkt beim nächsten Besuch dort drüber reden dass Du schwanger bist und was für Möglichkeiten es gibt!
LG,
Amy
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 11:54 Uhr
Hi Amy,
eigentlich wollte ich morgen zum AA, um das A-Geld zu beantragen. Aber Mittwoch habe ich erst den Termin bei der FÄ - vielleicht sollte ich den abwarten?
Ist irgendwie alles blöd ;-((
LG
Anja
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von AmyJo am 04.08.2003, 12:03 Uhr
Ich würde vielleicht den Termin abwarten udn Dir eine Bescheinung ausstellen lassen dass Du schwanger bist! Frag einfach Deine FA, die wissen dann schon Bescheid, dann ist das auch glaubhafter, weil so früh sieht man ja auch nichts von der Schwangerschaft!
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von Christine28 am 04.08.2003, 14:36 Uhr
Bist du aus Österreich od. aus Deutschland?
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von Sunny21021982, 34. SSW am 04.08.2003, 15:35 Uhr
Also, ich bin in der gleichen Situation!
Du musst die SS sofort dem A-amt mitteilen, aber Du musst auch Deinen Mutterpass mitnehmen, ansonsten "akzeptieren" sie Deine SS nicht. Bis zu Deinem Mutterschutz bekommst Du vom A-amt Stellenvorschläge und Du musst Dich auch bewerben - klar, dass Dich niemand mehr einstellt, aber so will es das A-amt halt.
Mutterschaftsgeld bekommst Du in der gesamten Mutterschutzfrist, d.h. Du wirst automatisch beim A-amt zu Beginn Deiner MuSchu-Frist gestrichen und musst mit den Unterlagen, die Du dann vom A-amt bekommst und mit der 6-Wochen-Erklärung von Deinem Frauenarzt zur Krankenkasse gehen und kannst dort dann Mutterschaftsgeld beantragen, das vom Betrag her genau dem Arbeitslosengeld entspricht!
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen! :o)
VG, Nicole
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 19:52 Uhr
Ich bin aus Deutschland ;-))
LG
Anja
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 19:55 Uhr
Hallo Nicole,
doch, da hast Du mir sehr weiter geholfen.
Vielleicht sollte ich doch morgen schon zum AA gehen und das Arbeitslosengeld beantragen. Sonst fühlen die sich vielleicht verarscht, wenn ich da gleich mit Mutterpass ankomme.
Sag mal, habe ich dann auch Anrecht auf die 3 Jahre Erziehungsurlaub (würde es da auch Geld geben) oder werde ich dann sofort wieder vermittelt????
Dankeschön ;-))
VG
Anja
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von Sunny21021982, heute noch 34. SSW am 04.08.2003, 21:03 Uhr
Hallo Anja!
Du musst sowieso SOFORT nachdem Du weißt, dass Du bald arbeitslos bist, zum A-amt gehen (neues Gesetz seit 1. Juli!) - Dein Noch-Chef muss Dich dann auch für diesen Termin freistellen!
AL-Geld würde ich auf jeden Fall morgen schon beantragen gehen - Du weißt, welche Unterlagen Du brauchst? Sag' denen dann auch gleich, dass Du schwanger bist und nimm' Deinen MuPass auf jeden Fall mit! Dein Arbeitsvermittler sagt Dir dann auch, wann Dein MuSchu anfängt.
Das mit dem Erziehungsurlaub weiß ich nicht so genau. Ich kann Dir nur sagen, dass Dir Erziehungsgeld zusteht für 1 oder 2 Jahre (je nachdem, wie lange Du das Erziehungsgeld gezahlt haben möchtest! Das kannst Du Dir aussuchen!) Dabei kommt's dann aber auch wieder darauf an, wieviel Dein Freund/Mann verdient und ob ihr zusammenwohnt etc.
Du kannst Dich direkt nach dem MuSchu wieder beim A-amt melden, damit Du wieder vermittelt werden kannst, wenn Du das möchtest. Wäre auf jeden Fall besser, weil die Zeit ja dann später auf Deine Rente angerechnet wird. Ansonsten müsstest Du Dich halt beim Sozialamt melden.
Re: SS und Arbeitsamt????? (Nachtrag)
Antwort von Sunny21021982, heute noch 34. SSW am 04.08.2003, 21:06 Uhr
Wenn Du Dich direkt nach dem MuSchu wieder vermitteln lassen willst durch das A-amt, musst Du schriftlich darlegen, dass Du für die Zeit, in der Du arbeiten gehen würdest, jemanden für das Baby hast, der/die aufpasst!
Re: SS und Arbeitsamt?????
Antwort von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 21:10 Uhr
Als ich im Juni meinen Aufhebungsvertrag in der Tasche hatte, meldete ich mich auch sofort beim AA, die wissen also schon, wann ich arbeitslos werde.
Dann waren wir Anfang Juli 3 Wochen im Urlaub. Der Vermittler sagte, dass ich sofort nach dem Urlaub wiederkommen soll, um das A-Geld zu beantragen.
War ich auch, aber die Schnarchnasen haben mich wieder weg geschickt - man kann das Geld nämlich erst 2 Monate vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit beantragen. Darum soll ich nun Ende dieser Woche hinkommen.
Aber ich denke, ich werde morgen hinfahren (hoffentlich lassen die mich nicht wieder so lange im Flur stehen ;-(( ), Mi dann zur FÄ.....
LG
Anja
Re: SS und Arbeitsamt????? (Nachtrag)
Antwort von mollybaer68, 5. SSW am 04.08.2003, 21:12 Uhr
Vielen Dank für Deine guten Tipps.
Wenn es soweit ist, werde ich hier noch mal genauer nachfragen ;-))
LG
Anja
Wann Herzaktion?
Schwimmen mit oder ohne Tampons - Ich bräuchte mal euren Rat dazu..
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Grünpflanze im kinderzimmer / palme oder fiscus. geht das?
FIENCHEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!! UAHHHHHHH
@jessman: Wie gehts Dir ? Blutungen weg ? Ich erfahr heute nachmitag das Ergebnis des Bluttest, habe aber keine Hoffnungen, da die Schmierblutung zu "normalen" Regelblutungen geworden ist :-((( LG und alles Gute (ot)
Gibts hier liebe mamis aus potsdam...
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