Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:39 Uhr

Re:@bieni82

sehr geehrte ......

nach der geburt meines kindes(vorraussichtlicher geburtstermin 25.25.09) möchte ich im anschluß an die mutterschutzpflicht bis zur vollendung des 2. lebensjahr meines kindes elternzeit nach dem bundeserziehungsgeldgesetzt in anspruch nehmen..

über den genauen geburtstermin weder ich sie innerhalb einer woche nach der geburt informieren.

bitte schicken sie mir eine schriftliche bestätigung zu.

mfg

 
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