Schwanger - wer noch?

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von Meyla  am 05.12.2021, 16:39 Uhr

Pflicht, den AG zu informieren

Mich wurmt diese dauernde Behauptung, eine Schwangere wäre VERPFLICHTET, dem AG mitzuteilen, sie wäre schwanger.

Das ist schlicht und einfach FALSCH!

Das Mitteilen der Schwangerschaft ist eine SOLLvorschrift. Sollvorschriften sind keine Pflichten! Es kann hier also niemand verlangen, dass sie eine Meldung macht!
Es gibt lediglich eine Frist für den Zeitraum kurz vor der geburt, in den der AG informiert werden muss.

Nur weil Fräulein XYZ mal gelesen oder gehört hat dass…. Ist dem noch lange nicht so.

Ich gebe hier auch keine Passagen oder Internetseiten an, lest euch einfach das Mutterschutzgesetz durch. Da sollte jede Schwangere AN einmal die Nase rein halten. Und dabei bitte daran denken: soll, sollte und muss sind Richtlinien, keine Pflichten! Pflichten werden mit „ist verpflichtet“ beschrieben und nichts anderem.

 
21 Antworten:

Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Sternchen1983, 37. SSW am 05.12.2021, 16:55 Uhr

Hallo.

Da geb ich dir Recht.

Viele verstehen es nicht richtig, bzw. wird es nicht richtig weitergeben.

In einigen Berufen ist es vom Vorteil (für die Schwangere), wenn der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid weiß. ( Pflege, Kita, Nachtschicht, Fließband Arbeit).

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 05.12.2021, 19:54 Uhr

Ok, jetzt konntest du dir deine Wut hoffentlich von der Seele schreiben.
Du meinst bestimmt den Beitrag bezüglich des Beschäftigungsverbotes in der Zahnmedizin? In manchen Berufen ist es nunmal normal die Schwangerschaft zu früh wie möglich aufgrund der Gefährdung mitzuteilen. Alles andere wäre unverantwortlich. Bei mir ist es wirklich in jedem Arbeitsvertrag so festgehalten und auch meine Gyn hat mir ausdrücklich nach der Feststellung der Schwangerschaft mitgeteilt, dass ich ab jetzt nicht mehr am Patienten arbeiten darf. (Unabhängig von Corona)
Noch einen schönen 2. Advent!

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Ruto am 05.12.2021, 20:07 Uhr

Manchmal gibt es aber Situationen, in denen man die Schwangerschaft erst bewusst etwas später mitteilen möchte. Und das kann man eben rechtlich, man bekommt keinen Ärger (auch wenn direkt das BV folgt, sobald man es mitteilt).

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 05.12.2021, 20:38 Uhr

Ja das stimmt und verstehe ich auch.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Fri3da am 05.12.2021, 21:09 Uhr

... ist so aber auch nicht ganz korrekt. Es gibt auch durchaus andere Formulierungen, die Pflichten bezeichnen. Ist gehört da beispielsweise dazu.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 05.12.2021, 21:24 Uhr

Dir auch einen schönen zweiten Advent erstmal!

Als Krankenschwester bin ich denkerisch noch deutlich dichter an den gefahren, als eine ZFA (Rezeption existiert).

Es geht mir um die pauschalisierte Behauptung, es gäbe eine PFLICHT. Das stimmt einfsch nicht.
Grade diese vulnerablen Berufsgruppen haben das „Problem“ der Versetzung oder des BV. Es wissen also alle Kollegen sofort Bescheid und sind bei einer eventuellen Fehlgeburt dann ebenfalls mit dabei. Das möchten viele Frauen berechtigt nicht! Sie möchten sich Zeit lassen und das dürfen sie auch! Es gibt keine Pflicht!!!!

Das möchte ich hier einfach mal ganz deutlich aussprechen, damit keine Frau denkt, sie MUSS sich dieser Transparenz ausliefern.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 05.12.2021, 21:25 Uhr

Kannst du mal ein Beispiel nennen? Ich sehe da nichts passendes im Mutterschutzgesetz.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 05.12.2021, 21:57 Uhr

Nicht jeder ist an der Rezi einsetzbar. Als ZMP hatte ich meine eigenen Patienten, nach jeder Behandlung Blut am Visier, umgeben von Aerosolen, Chemikalien und besonders die Verletzungsgefahr etc. Daher bin ich sehr dankbar für das Beschäftigungsverbot. Im Endeffekt muss es dann jeder für sich entscheiden. Wenn bei mir in der Frühschwangerschaft etwas nicht gut gegangen wäre, dann hätte ich mich bei meinen Arbeitskolleginnen ausgeheult. Aber das ist bei jedem eben unterschiedlich.
Ich denke wir haben es jetzt aber dank deiner Aufklärung alle verstanden!
So, gute Nacht

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Lill3 am 06.12.2021, 8:17 Uhr

Mich würde auch interessieren, wie diese Pflicht dann im Arbeitsvertrag beschrieben wird. Nennt doch mal ein Beispiel

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 06.12.2021, 9:52 Uhr

Im AV wäre speziell diese Pflicht ungültig. Kein AG darf sich über geltendes Gesetz stellen.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Lizzlie am 06.12.2021, 9:59 Uhr

Es gibt eine Treuepflicht deinen Arbeitgeber gegenüber..
ich verstehe eh nicht, wieso du so emotional bei dem Thema bist?
Man möchte ja bestimmt auch von seinen Rechten in der Schwangerschaft Gebrauch nehmen, das geht eben nur wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 06.12.2021, 10:19 Uhr

Die ebenfalls nicht über geltendem Gesetz steht.

Meine Beweggründe stehen u.a. Oben. Ob du sie verstehst, ist mir nicht wichtig. Es wird Druck auf Schwangere ausgeübt mit einer Pflicht, die überhaupt nicht existiert und damit möchte ich hier mal aufräumen.

Wie oben steht, komme ich aus einem solchen Arbeitsbereich. Es ist schrecklich wenn alle gleich Bescheid wissen und man dann einen Abgang erleidet. Die Entscheidung, ob Frau mit ihrer Familienplanung auf Arbeit konfrontiert werden möchte darf sie selber fällen, da gibt es eben KEINE Pflicht, dies zu tun.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 06.12.2021, 10:23 Uhr

So hier sind zwei Beispiele aus meinen Arbeitsverträgen. Bei dem einen steht „soll“ das ist ein Vertrag der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 06.12.2021, 10:24 Uhr

Beispiel

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 06.12.2021, 10:24 Uhr

Ups

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 06.12.2021, 10:39 Uhr

„Muss“ ist keine Pflicht. Eine Pflicht steht als „ist verpflichtet nach Paragraf XYZ“.

Dein AG kann sich ja alle möglichen Rechte versuchen selber einzuräumen, er besitzt sie deswegen nicht. Das ist so gültig wie „zu unterlassener Kinderlärm“ oder das Halteverbot von Kleintieren in Mietverträgen. Kann man ganz entspannt unterschreiben, hat wenn’s hart auf hart kommt keine Bedeutung.

Du kannst ja hier mal eine Weile mit lesen, wie oft der AG möchte, dass man sich woanders ein BV ausstellen lässt, weil er selber nicht weiß wie das geht und die Verantwortung abwälzen möchte. Auch als Firmeninhaber ist niemand allwissend.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von WonderWoman am 06.12.2021, 10:54 Uhr

damit ist er raus aus der haftung. mehr nicht. es ist ja auch nicht sanktioniert.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Julilena am 06.12.2021, 11:21 Uhr

Ok und so ist es dann auch nicht gültig? Ich kenne es echt nicht anders aus Zahnarztpraxen. Wenn kein Platz an der Rezeption immer sofort ins BV.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Meyla am 06.12.2021, 11:28 Uhr

Das BV ist ja auch völlig angebracht, wenn keine Gefahrfreie Arbeit gewährleistet werden kann! Aber das ist mittlerweile ja auch nur ein Angebot. Du als Schwangere darfst seit 2018 ein BV auch ablehnen (wer macht das schon ehrlicherweise?). Vorher war es eine Anordnung durch den AG und viele glauben auch immer noch so eine Hoheit zu besitzen. Tun sie nicht.

Es geht hier nur um Haftung, nicht um das Mutterschutzgesetz. Das räumt dir ganz klar lügen und verheimlichen ein! Eine Schwangerschaft ist in erster Linie eine private Angelegenheit und nur durch Bekanntgabe kann und muss ein AG reagieren. Willst du diese Reaktion erstmal nicht, darfst du warten, egal was dein AG gerne hätte.

Er hat am Ende auch nur ein Anrecht darauf zu erfahren, wann dein Baby kommt, nicht wann du positiv getestet oder dem MuPa bekommen hast.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von LouLou202020 am 06.12.2021, 19:45 Uhr

Im EH ist es zwar keine Pflicht aber erwünscht jenachdem das man früh genug bescheid gibt, zwecks um jmd zum Ersatz einzuplanen oder eben die Aufgaben gerechter zu verteilen.
Manche Damen denke hier nämlich das jeder im EH nach Bekanntgabe eine BV bekommt. Was nur in wenigen Geschäften wirklich der Fall ist.
Eine Verpflichtung gibt's einfach nicht. Das vergessen manche Arbeitgeber leider auch.

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Re: Pflicht, den AG zu informieren

Antwort von Liam7403 am 07.12.2021, 12:56 Uhr

Klar ist man nicht verpflichtet, aber man trägt ein Kind in sich, welches man schützen sollte wann immer es geht. Wenn es einer verheimlichen will, soll er das tun. Mir war das Leben meines Kindes wichtiger als jedes Gesetz!

Ich hatte einen Job, da mußte ich sehr schwere Gegenstände von A nach B tragen, teils 20 kg schwer. Da ich das nicht mehr konnte, habe ich meine Schwangerschaften immer gleich gemeldet, nachdem ich den Mutterpass hatte. Gearbeitet habe ich dennoch bis zum Mutterschutz, nur mußte ich nichts schweres mehr tragen und bekam Hilfe.

Es wäre nämlich schon aufgefallen, wenn ich auf einmal nichts mehr gehoben hätte.

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