Geschrieben von selena85 am 28.05.2009, 16:47 Uhr |
Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??
Du musst bei deinem Arbeitgeber keine Elternzeit beantragen, sondern lediglich formlos mitteilen, von wann bis wann du Elternzeit nehmen wirst.
Du musst dies deinem Arbeitgeber spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes schriftlich mitteilen.
Mutterschaftsgeld gibt es für die 8 Wochen nach der Geburt auch, nachdem man die Geburtsurkunden bei der Krankenkasse eingereicht hat.
Elterngeld gibt es (ohne die Vätermonate und wenn man nicht alleinerziehend ist) eigentlich für 12 Monate, wobei man für die ersten 2 Monate nichts bekommt, wenn man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten hat. So gesehen bekommt man nur 10 Monate Elterngeld.
Ich hoffe, dass ich ein bisschen helfen konnte!
Eine schöne Restschwangerschaft wünsch ich dir!
- Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - Keks10, 37. SSW 28.05.09, 15:22
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - Anita&Adrian, 36. SSW 28.05.09, 15:38
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - Osterhase246, 21. SSW 28.05.09, 16:43
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - selena85 28.05.09, 16:47
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - Sasumm, 18. SSW 28.05.09, 18:48
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - kitty82 28.05.09, 19:54
- @ kitty - selena85 28.05.09, 19:59
- Re: @ selena - kitty82, 28. SSW 28.05.09, 20:03
- Re: @ selena - selena85 28.05.09, 20:06
- Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...?? - dani2004, 35. SSW 28.05.09, 21:36
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Mache mir irgendwie ein bisschen Gedanken
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