Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von selena85 am 24.04.2009, 11:34 Uhr

Nochmal ausführlich

das Mutterschaftsgeld, welches sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhält, setzt sich wie folgt zusammen: höchstens 13 Euro Mutterschatfsgeld pro Tag von ihrer Krankenkasse, der Arbeitgeber "füllt" sozusagen das restliche Gehalt auf durch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. So kommt sie auf ihren bisherigen Teilzeitlohn. Nach dem Erhalt des Mutterschaftsgeldes erhält sie für weitere 10 Monate Elterngeld. Dafür wird ihr monatliches Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet und vom Durchschnitt bekommt sie 67%.
Ist der Betrag, der dabei rauskommt niedriger als der Mindestbetrag von 300 Euro, dann bekommt sie 300 Euro Elterngeld. Ist er höher, so erhält sie die höhere Summe.
Somit erhält man während der Elternzeit IMMER weniger Geld als vorher, wenn man gearbeitet hat und im Schnitt mehr als nur auf Minijobbasis gearbeitet hat.
Es sei denn, ma erfüllt eine der Sondervoraussetzungen, wie Zwillingsgeburt, junge Geschwisterkinder (Geschwisterbonus), etc.

 
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