Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jule2108, 37. SSW am 10.08.2003, 12:30 Uhr

Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld

Hallöchen nochmal,

so jetzt wird es ein wenig kompliziert, ich hoffe dennoch das ihr versteht was ich meine..

Also.....
ICh weiß ja das man die ersten 6 Monate ein höheres Buget haben darf als Ehepartner (und zusammen lebende) um Erziehungsgeld zu bekommen. Nach den 6 Monaten sinkt das ja arg.
Jetzt meine Frage:
Könnte ich mir für die ersten 6 Monate eine Arbeitsstelle suchen und nach 6 Monaten wieder kündigen da wir ja sonst über dieses Limit kommen?
Ich weiß wohl das das Erziehungsgeld immer direkt für ein Jahr ausgerechnet wird, deshalb denke ich wird das sicher nicht gehen wie ich das vorhabe, oder?

Ich dachte nur wenn man doch soviel verdienen darf, ich ne Arbeitsstelle haben könnte, warum dann das Geld nicht mit nehmen?


Ah habe noch ne Frage:
Darf man denn auf 400 Euro basis arbeiten gehen? Würde das angerechnet werden?
Denn diese gresnze von 16.470 Euro liegen wir knapp drunter..das heißt wenn die 400 Euro angerechnet werden könnte ich nciht arbeiten..
Doch ich dachte da es ein Mini Job ist, würde es evtl. gehen? Kennt Ihr euch da aus?
man ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

Über eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

LG
Juliana

 
2 Antworten:

Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld

Antwort von flyingdarkness, nix mehr. SSW am 10.08.2003, 13:57 Uhr

Hallo Juliana! Sicher kannst du in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Doch du solltest bedenken, dass dann auch dein bisher erzieltes Einkommen zur gesamten Berechnung des Erz.geldes hinzugezogen wird.Dadurch ist es gut möglich, dass du/ihr dann über die erste etwas höher liegende Grenze von ca. 50000€ kommt und du nur minimiertes Erz.geld bekommst.Wenn du nicht arbeiten gehst, wird auch dein Verdienst nicht angerechnet.LG Antje

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Re: Noch eine 2. Frage zum Erziehungsgeld

Antwort von berita am 10.08.2003, 14:02 Uhr

Gute Frage.. Ich wuerde vermuten, dass ihr dann erst mal eine Ablehung fuer das zweite Halbjahr bekommt. Bei veraendertem Einkommen koenntet ihr das dann melden und dann wird neu berechnet, aber nur, wenn sich euer Einkommen um mehr als 20 Prozent verringert hat. Vielleicht kann man aber auch gleich angeben, von dann bis dann verdiene ich soviel, wenn es ein befristetes AV ist.. Ich wuerde mal das Amt anrufen, die muessen es ja wissen.

Noch was zum warum Geld nicht mitnehmen, vielleicht bist du ja wegen des Kindes ein kleines bisschen eingespannt?? Nur so ein Gedanke :-)

LG
Berit

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