Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 17:01 Uhr

Neu hier

Hallo an alle.. ich bin 16 und schwanger (verhütungspanne) naja wenn krümel auf der welt wäre, wäre ich 17 jahre alt. wohne mit meiner schwester und mutter in einer 75-80qm wohnung und mutter hat mehrere jobs (teilzeit) und bezieht hartz4 reicht halt nicht zum leben & hätte da auch ein paar fragen
1. steht mir eine eigene wohnung zu?
2. wenn ja ab welcher woche darf ich ausziehen?
3. was für finanzielle hilfe(n) steht/stehen mir zur verfügung?
4. wie würde das mit einer mietkaution/genossenschaftsbeitrag sein also ich kann ja nicht 1500 aus meinem hut zaubern..

danke für eure hilfe

ps: bitte nicht sagen ja hättet besser verhütet oder so und bitte nicht als fake abstempeln
ps I: hab das zwar schon in schwanger unter 20 gepostet aber da hatte mir noch keiner geantwortet darum versuch ich es hier

 
13 Antworten:

Re: Neu hier

Antwort von Steffi528 am 30.10.2013, 17:17 Uhr

Ich würde da einen Termin mit dem örtlichen Jugendamt ausmachen und da diese Fragen (und auch weitere Fragen) klären.

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Re: Neu hier

Antwort von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 17:25 Uhr

ok

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Re: Neu hier

Antwort von Sommersturm86, 9. SSW am 30.10.2013, 19:22 Uhr

Generell ja. Da du aber selbst noch erst 16 bzw dann 17 bist, weiß ich das mit der Wohnung auch nicht. Auf jeden Fall wird das Jugendamt einen Vormund bestimmen, solange du noch nicht 18 bist, für dein Kind. Man kann beantragen, dass das die eigene Mutter sein kann.
Erkundige dich auf jeden Fall beim Jugendamt. Die helfen dir gerne.
Wenn du partout nicht zu hause wohnen bleiben willst, gäbe es vielleicht noch die Möglichkeit von einem Mutter Kind Haus. Da triffst du andere junge Mütter, die aus welchen Gründen auch immer zunächst nicht alleine oder bei den eigenen Eltern leben können oder wollen.
Beratungsstellen gibt es ja auch. Pro Familie oder ähnliches. Schlau machen.

Viel Glück! :)

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Re: Neu hier

Antwort von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 19:27 Uhr

naja wollte zwar nicht meine mutter als vormund haben.. und mutter-kind-heimer sind hier meistens voll würde gerne ne wohnung nehmen

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Re: Neu hier

Antwort von Soie am 30.10.2013, 20:52 Uhr

Kannst du ja machen wenn du es dir leisten kannst. Warum soll dir eine Wohnung finanziert werden wenn deine Eltern für dich noch sorgeberechtigt sind? Da hätte ich mich mal vor der "Verhütungspanne" besser informiert.

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Re: Neu hier

Antwort von Cindy_18, 28. SSW am 30.10.2013, 21:06 Uhr

Huhu,

Ab der 12+0 kannst du es beim A Amt sagen das du schwanger bist und eine wohnung beantrage.

Wenn du noch nicht 18 bist dann musst deine Mutter als Bürge einspringen fur die wohnung.
Seid dem du hast ein Freund mit dem du zusammen zuehst der 18 jahre ist.

Und du kannst entscheiden wer vormund fuers Baby hat entweder Jugendamt mama oder papa oder schwieger eltern.
Es jugendamt kommt sowieso zu dir kann sein.das.du dann auch eine Familienhilfe erstmal bekommst.
Isr nix schlimmes....
Aber wie die anderen schon schrieben es gibt Beratungstellen und.auch es.ugendamt ist fuer dich da.
Alles gute

Lg

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Re: Neu hier

Antwort von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 22:06 Uhr

glaubst du ich wollte schwanger werden? Oo

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Re: Neu hier

Antwort von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 22:09 Uhr

was ist wen meine mutter das nicht kann? hab kein vater mehr kann der vater des krümels die vormundschaft beantragen auch wenn er nicht bei mir wohnt?

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Re: Neu hier

Antwort von Cindy_18 am 30.10.2013, 22:23 Uhr

Wie alt ist dein Freund?

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Re: Neu hier

Antwort von xxTeenMama2014 am 30.10.2013, 23:55 Uhr

21 und studiert im Moment

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Re: Neu hier

Antwort von faya82 am 31.10.2013, 7:55 Uhr

Seh ich auch so. Wenn es Gründen wie Gewalt in der Familie nicht möglich ist, dann kommt erst mal das betreute Wohnen.
Ich würde mir auch gern meine Wohnung bezahlen lassen, dann könnte ich auch einmal mehr Urlaub machen. Aber leider bezahlt mir die niemand. Was mach ich da nur? Ach ja ich habs! Arbeiten!

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Re: Neu hier

Antwort von schlenkerbiene am 31.10.2013, 14:24 Uhr

Ich werde bei der Geburt auch 17 Jahre alt sein.
Ich kann dir nur raten,dich an das Jugendamt zu wenden.
Deine Mutter bekommt H4,du zählst als zur Bedarfsgemeinschaft mit. Das gilt bis du 25 Jahre alt bist oder du heiratest oder bekommst ein Kind oder mußt wegen Ausbildung ausziehen.Deshalb brauchst du die Erlaubniss des Arbeitsamtes,das du ausziehen kannst.
Vor der Geburt kannst du beim Standesamt die Vaterschaftsanerkennung machen.(haben wir schon gemacht)Da müssen deine Eltern mit unterschreiben.Ist dein Freund volljährig,kann er die Vormundschaft beim Amtsgericht beantragen.(ist bei uns der Fall).Dazu muß aber erst die Vaterschaft anerkannt sein.
Du kannst bei der Diakoni,beim DRK einen Antrag auf Schwangerenerstausstattung beantragen.
Wenn du ausziehst kannst du Wohngeld beantragen.Für dein Kind bekommst du Kindergeld und du kannst für das Kind auch den Kinderzuschlag beantragen.Nach der Geburt bekommst du Elterngeld.

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Re: Neu hier

Antwort von mf4 am 01.11.2013, 0:00 Uhr

8.Woche und du weißt, schon, dass alle Mutter-Kind-Heime voll sind in 32 Wochen. Kannst du gern jetzt fies finden aber "ich will aber dies und das" liest sich als wenn du dir das alles anders vorgestellt hast. Kleine Panne und endlich zu hause raus.

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