Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von strickjackale, 16. SSW am 04.11.2013, 19:48 Uhr

nachname des babys in einer lebensgemeinschaft

Das Kind heißt zuerst, wenn es auf die Welt kommt, wie die Mutter.
Danach kann man die Namensänderung beantragen. Haben wir gemacht.
War insofern im Nachhinein betrachtet praktisch, da wir heuer geheiratet haben und die ganzen Gebühren für die Ausstellung der neuen Dokumente etc. für das Kind nicht angefallen sind, sondern nur für mich. Ist ja auch nicht so wenig Geld, was das dann kostet...

 
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