Geschrieben von Nadine250592 am 17.01.2021, 7:35 Uhr |
Mutterschutz und Urlaub
Hey :)
Kennt sich jemand mit dem urlaubsanspruch aus
Ich habe am 7.7.21 termin, habe schon rausgefunden dass mir der urlaub für 2021 bis ende des mutterschutzes zu steht :) mein mutterschutz endet am 1.9.21, ich habe gelesen dass mir der arbeitgeber für "angebrochene" monate den vollen urlaub geben muss? Ich bekomme pro monat 2,5 tage, muss er mir dann für september noch 2,5 tage geben wegen dem 1 tag mutterschutz?
Danke schon mal für eure hilfe :)
LG nadine :)
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von CGN1984 am 17.01.2021, 9:29 Uhr
Ja, muss er.
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Trine13, 16. SSW am 17.01.2021, 10:22 Uhr
Genau. Also 23 Tage. So ist es bei mir auch. Wenn das Kind eher kommt natürlich weniger. Also sprich schon im Juni
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Mama08-15 am 17.01.2021, 15:04 Uhr
Wenn das Kind vor ET kommt wird der Mutterschutz aber hinten dran gehangen, man hat immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Nadine250592 am 17.01.2021, 16:33 Uhr
Das habe ich auch schon gelesen sollte dass kind früher kommen wird es hinten dran gehängt, also ist mir somit der 1.9.20 noch sicher als mutterschutz..
Ist es rechtlich festgelegt dass er mir den urlaub für september dann geben MUSS? Frage deshalb weil mein arbeitgeber bei allen möglichkeiten die es ihm ermöglichen die mitarbeiter ausschmiert..
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Nadine250592 am 17.01.2021, 16:34 Uhr
Ist das rechtlich fest gelegt oder?
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von CGN1984 am 17.01.2021, 16:41 Uhr
Richtig. Bei mir z.B. berechneter Mutterschutz bis 2.1., voller Urlaub für Januar musste gewährt werden, tatsächliche Geburt früher, Ende Mutterschutz und Urlaubsanspruch bleiben trotzdem gleich.
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Trine13, 16. SSW am 17.01.2021, 16:57 Uhr
Ah das wusste ich nicht. Wurde mir anders gesagt. Zu mir hieß es wenn es im Juni kommt Urlaub bis August. Aber dann klär ich das nochmal.
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Nadine250592 am 17.01.2021, 17:24 Uhr
Der tag der geburt zählt aber nicht zum mutterschutz oder? Der beginnt erst am tag danach oder?
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von CGN1984 am 17.01.2021, 21:15 Uhr
Die einzigen Fälle für Änderungen des Mutterschutzes sind Verlängerungen:
- späterer Geburtstermin
- Frühgeburt (bis 36+6)
- und ich meine auch Mehrlingsgeburten und Behinderungen
Re: Mutterschutz und Urlaub
Antwort von Nadine250592 am 19.01.2021, 9:24 Uhr
Kannst du mir vielleicht noch sagen wo ich dass nachlesen kann? Möchte es meinem arbeitgeber gerne vorlegen.. ohne beweise komme ich nicht weit
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