Geschrieben von still-water, 34. SSW am 22.06.2009, 22:47 Uhr |
Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
Du bekommst das MuSchG 6 Wochen vor dem errechneten ET und 8 Wochen danach!
Also kann es passieren dass du 16 Wochen MuSchG bekommst, weil ja dann meist die ss beendet wird mit KS oder Einleitung...
Notfalls einfach die Krankenkasse fragen! Die zahlen das ja schliesslich!
- Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - Buty01, 42. SSW 22.06.09, 22:40
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - MamavonLucas 22.06.09, 22:44
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - still-water, 34. SSW 22.06.09, 22:47
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - Buty01, 42. SSW 22.06.09, 22:48