Geschrieben von MamavonLucas am 22.06.2009, 22:44 Uhr |
Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ???
Die 8 Wochen danach gelten erst ab Geburt.Ganz egal wann das Baby kommt...Ob zu früh oder zu spät...Solange bekommst du Mutterschaftsgeld.
Sandy
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- Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - Buty01, 42. SSW 22.06.09, 22:40
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - MamavonLucas 22.06.09, 22:44
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - still-water, 34. SSW 22.06.09, 22:47
- Re: Mutterschaftsgelt, bei z.B 2 Wochen überschreitung des ET TERMINS ??? - Buty01, 42. SSW 22.06.09, 22:48
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