Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von steffi220, 16. SSW am 21.05.2019, 7:18 Uhr

Minijob und Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Mädels,

Folgende Situation. Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Job und einen minijob.
Wobei ich bei letzterem schwankende Einkünfte habe.
Mal 250 Euro, mal 300 Euro usw.

Nun will mein Arzt mich ins Beschäftigungsverbot schicken. Was ich bislang abgelehnt habe. Nun merke ich aber schon, dass ich Probleme bekomme, da die Arbeit rein körperlich ist.

Ich meine es so verstanden zu haben, dass sowohl im Bv noch im Mutterschutz mir der komplette Ausfall bezahlt wird.
Da der minijob aber so schwankend ist, würd ich gerne wissen wie sich das dort verhält.
Hat vielleicht jemand die selbe situation/gehabt?

Lg steffi

 
7 Antworten:

Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Smilche 1988 am 21.05.2019, 7:55 Uhr

Huhu.
Also im beschäftigungsverbot ist es so , dass die letzten 3 Gehälter genommen werden und davon der Durchschnitt.
Ob das im Minijob auch so ist. Weiß ich leider nicht.
Lg

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Nadineh87, 19. SSW am 21.05.2019, 11:40 Uhr

Hi... Also ich habe im Minijob meine 6 Wochen Lohnfortzahlung+ausstehendes Urlaubsgeld bekommen und das wars.
Der Minijob wird meines Erachtens nicht ins BV gezählt. Du kannst es nachher beim Elterngeld mit angeben aber als kontinuierliches Geld im BV wird es bei mir nicht angerechnet.

Lg

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Nadineh87 am 21.05.2019, 11:49 Uhr

Falls ich mich irre bin ich aber gerne für weitere Erfahrungen dankbar. Zu verschenken habe ich ja auch nichts

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 21.05.2019, 16:47 Uhr

Ein Minijob hat die gleichen regeln wie jede andere Tätigkeit. Keine Ahnung warum es immer weider Leute gibt die das als minderwertiger einschätzen und meinen da würden die gesetzlichen Grundlagen nicht gelten. Macht es halt AG leichter die meinen dann Minijobber über den Tisch ziehen zu können.

Also klar bekommst du bei einem BV in einem Minijob auch weiterhin deinen Lohn. Müsste der Schnitt aus 3 Monaten vorn Schwangerschaft sein wenn ich nicht irre _ da du schreibst schwankender Lohn.

Ach ja, pass auf. manche setzen BV mit AU gleich. AU bedeutete du bist nicht arbeitsfähig, also erst für 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann würde eben die KK einspringen mit Krankengeld. was es ja beim Minijob nicht gibt. Aber ein BV ist eben keine AU, die wird aus einem anderen Pott bedient und da zahlt der AG über die U2 Einlage ein.

Schau mal hier: https://www.arbeitsvertrag.org/individuelles-beschaeftigungsverbot/
Wenn ich mich nicht irre steht es übrigens auf der Seite der Minijob-Zentrale falsch. Die setzen nämlich AU und BV gleich. Sollten die eigentlich besser wissen.

Sonst frag bei Fr. Bader im Rechtsforum nach, die wird es dir entsprechend auch beantworten können.

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 21.05.2019, 16:48 Uhr

Doch, natürlich bekommt man auch bei einem BV für einen Minijob seinen Lohn weiter. Geld hattest du aber zu verschenken, denn du hättest über die 6 Wochen hinaus bezahlt werden müssen. Anscheinend hat man bei dir das BV mit einer AU verwechselt.

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von Nadineh87 am 21.05.2019, 18:57 Uhr

War ja anfangs nur Au daher auch erst nur Lohnfortzahlung.
Aber echt gut zu wissen, dann werde ich nochmal nachhaken.

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Re: Minijob und Beschäftigungsverbot

Antwort von mucki26, 32. SSW am 22.05.2019, 6:51 Uhr

Hey
Ich arbeite auch im Minijob
Allerdings ohne schwankendes gehalt.
Bin seit beginn der schwangerschaft im BV allerdins seitens des Arbeitgebers
(Giftige stoffe mit denen ich arbeite)
Ich bekomme bis zum mutterschutz ganz normal meinen Lohn weiter

Sollte dein arbeitgeber keine Ahnung haben was er jetzt nach dem BV zu tun hat kann er sich da an das Amt für Arbeitsschutz wenden, die sagen ihm das schon

Alles gute

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