Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von triximax am 12.10.2011, 12:13 Uhr

Meldung an arbeitgeber

Hallo Dr bluni

Ich bin in der 9ssw. Wann muss ich meine Schwangerschaft beim Arbeitgeber melden und ab wann ist dnn die die kritische Phase fur mein Kind vorbei. Bei uns in der frma wird immer soviel getratscht und gelästert und ic h mochte meine Schwangerschaft so Spat wie möglich sagen, da ich im nächsten Monat meine gehaltsanpassung hoffe zu bekommen. Ich hab die Befürchtung , dass ch keine Erhöhung erhalte wenn mein Chef von meiner Schwangerschaft erfährt

 
9 Antworten:

Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von mf4 am 12.10.2011, 12:21 Uhr

http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96844.htm

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von 3ai4ik88, 18. SSW am 12.10.2011, 12:22 Uhr

Hallo, also an sich sollte man es so schnell wie möglich mitteilen, je nach dem was man arbeitet ist das nämlich ganz wichtig, weil man ja als Schwangere nicht alle arbeiten ausführen darf, zb. nicht schwer heben und und und und. siehe Mutterschutzgesetzt.

PS: Ich glaube du hast auch ins falsche Forum geschrieben, wenn die Frage an Dr. Bluni war oder bin ich verwirrt ??!!

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 12.10.2011, 12:23 Uhr

Meines Wissens gibt es da keine bestimmte Frist, halt spätestens zum Mutterschutz, denk ich mal.

Denn selbst wenn du ne Kündigung erhalten würdest, könntest du binnen 2 Wochen noch deine Schwangerschaft "nachreichen" und hättest Kündigungsschutz.

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 12.10.2011, 12:24 Uhr

Das ist aber nur ne Soll-Vorschrift, d.h. keine Muss-Vorschrift. Also nicht zwingend.

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von engelchen260387 am 12.10.2011, 12:39 Uhr

Also müssen tust du gar nicht.
Man soll sobald man es weis was sagen.

Wobei ich muss sagen ich sag vorerst auch noch nichts. Da mein Vertrag im Dezember ausläuft und mir mündlich ne Verlängerung zugesagt wurde. Solang ich die allerdings nich unterschrieben hab werde ich auch nichts sagen...

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es hat ja für den AG keine Nachteile

Antwort von mf4 am 12.10.2011, 12:39 Uhr

bzw. soll es nicht haben...
wenn es doch welche gibt, weil man schwanger ist kann man dagegen vorgehen.
Er darf es nicht den Kollegen erzählen also ist Tratsch erstmal kein Thema, bis man es sieht.
Aus Arbeitsschutz-Gründen halte ich es für wichtig die SS dem AG schnell mitzuteilen.

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von Mandy301988, 29. SSW am 12.10.2011, 12:43 Uhr

Also ih kenn es auch so sobald man den mutterpass hat muss bescheid gesagt werden also ich musste es machen wegen den Arbeitsschutzgesetz dann für werdende Mütter...
Dürfte dann nämlich nicht mehr spritzen und nicht mehr schwer heben......

glg

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Re: es hat ja für den AG keine Nachteile

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 12.10.2011, 12:45 Uhr

Naja klar, wenn man die Vorteile des MuSchG in Anspruch nehmen will, muss man es mitteilen, sonst kann man ja auch nicht geschützt werden.

Es gibt ja aber auch Jobs, die ungefährlich, nicht schwer und all das sind und wenn man es verheimlichen will, bis man sich sicher fühlt, darf man das natürlich und muss es nicht sofort nach Bekanntwerden mitteilen. Letztlich kann dir ja auch keiner nachweisen, wann dir die SS bekannt geworden ist.

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Re: Meldung an arbeitgeber

Antwort von Kristen, 31. SSW am 12.10.2011, 15:17 Uhr

Hallo,
ich bin zwar nicht Dr. Bluni, antworte aber trotzdem gern.
Wenn keine Gefahr am Arbeitsplatz besteht, würde ich an Deiner Stelle bis kurz nach der 12 SSW warten. Ich habe es jedenfalls so gemacht. Da ist das Risiko einer Fehlgeburt dann schon wesentlich geringer und im Betrieb kommt sich auch keiner verarscht vor. Ich finde man sollte es nicht erst sagen, wenn der Bauch schon Spekulationen zulässt.
Grüße

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