von Li_Jo, 16. SSW am 14.03.2022, 12:00 Uhr |
Länger als 6 Wochen krank
Hallo,
So wie es aussieht komme ich in meiner Schwangerschaft wohl über 6 Wochen Krankheitstage und somit nur noch Krankengeld. Wie ist das später bei der Berechnungen des Elterngeld. Bekomme ich dann dadurch weniger?
Ich bekomme keine BV und dadurch das ich 8 Stunden am Tag stehe werde ich öfters ausfallen. Ich fang ja jetzt schon an mit starken Rückenschmerzen und am Anfang der Schwangerschaft war ich wegen der Übelkeit zuhause.
Re: Länger als 6 Wochen krank
Antwort von kiisaa, 40. SSW am 14.03.2022, 12:05 Uhr
Soweit ich weiß, kommst du nur ins Krankengeld, wenn du 6. Wochen am Stück oder kurz hintereinander wegen ein und derselben Sache insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben warst. Wenn deine Erkrankung schwangerschaftsbedingt ist, kann diese Zeit aber für die Elterngeldberechnung ausgeklammert werden
Re: Länger als 6 Wochen krank
Antwort von Maikäfer22 am 14.03.2022, 12:45 Uhr
Huhu, du kannst die Zeit im Krankengeld ausklammern lassen, so lange auf den AUBs steht, dass es schwangerschaftsbedingt ist.
Ein BV wegen Rückenschmerzen oder Übelkeit an sich gibt es auch nicht. Und du musst natürlich nicht 8 Stunden stehen, du hast Rechte auf der Arbeit, setz dich für dich und dein Baby ein.
Re: Länger als 6 Wochen krank
Antwort von Lolly88 am 14.03.2022, 12:49 Uhr
Hey,
Wenn du innerhalb eines Jahres wg. der gleichen Krankheit mehr als 42 Tage (inkl. Wochenenden) krank bist, fällst du aus der Lohnfortzahlung und bekommst Krankengeld von der Krankenkasse.
Ich drück dir die Daumen das es nicht so ist.
Die Krankenkasse kann dir darüber Auskunft geben ob es anrechnenbare Tage gibt.