Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von dhana, 32. SSW am 12.07.2004, 19:55 Uhr

Krankenkasse muß nicht zahlen

Hallo,

eine gesetzliche Krankenkasse muß eine WunschOP (egal ob Kaiserschnitt, oder SchönheitsOP,....) nicht bezahlen.

In der Regel ist es momentan jedoch so das die Krankenkassen die Sectios noch bezahlen und die Ärzte deswegen eine Pseudodiagnose angeben.
Es gibt aber auch Krankenhäuser die den Wunschkaiserschnitt nicht unterstützen und ihn auch als WunschOP privat abrechnen.
Du musst Dich also einfach in der Klinik in der Du dein Kind bekommen willst erkundigen wie es dort gehandhabt wird.

Steffi

 
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