Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von DanniL, 17. SSW am 03.06.2009, 19:55 Uhr

Krankengeld

Hallo,
Krankengeld von der Krankenkasse bekommt man ab dem 43. Krankheitstag, also wenn man 42 Kalendertage mit der gleichen Erkranung arbeitsunfähig war.
Laut Deinem Beitrag müsste die ersten 6 Wochen also noch der Arbeitgeber zahlen und dann die Krankenkasse.

Falls Du allerdings innerhalb der letzten 6 Monate auch schon wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig warst, werden diese Kalendertage mitgezählt und so könnte es sein, dass die Krankenkasse schon vor Ablauf der 7 Wochen zahlt.

Ich würde an Deiner Stelle mal bei der Krankenkasse anrufen, denn falls der Arzt die Durchschriften Deiner AU nicht weitergeleitet hat, weiss die Krankenkasse unter Umständen gar nicht, dass Du arbeitsunfähig bist.

Aber komisch ist trotzdem, dass Dein Arbeitgeber nicht zahlt.

LG Danni

 
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