Geschrieben von Schippchen am 08.03.2012, 20:30 Uhr |
Kindergeldantrag
Ganz kurz,
im Kindergeldantrag wird nur nach dem Ehegatten gefragt, aber nicht nach dem Vater. Wie trag ich den da mit ein oder muss ich das gar nicht, wenn wir nicht verheiratet sind?
Und beim Elterngeldantrag
Antwort von Schippchen am 08.03.2012, 20:55 Uhr
Muss ich die Sachen vom Vater komplett ausfüllen, wenn nur ich als Mutter die Leistungen beziehe und eh nur den Mindestsatz kriege?
Re: Kindergeldantrag
Antwort von nela1806, 36. SSW am 08.03.2012, 21:53 Uhr
mir wurde gesagt unter Punkt 4 muss der Vater eingetragen werden wenn man nicht verheiratet ist, aber frag doch lieber bei nicole bader im Expertenforum nach
also unter Punkt 4 muss das Kind rein
und dann kommt ganz unten noch ein Satz:
'wenn sie
- eigene Kinder , mit deren anderen Elternteil sie nicht verheiratet sind
und in dieser Tabelle muss das eingetragen werden
so hab ich es gemacht hoff es ist richtig
Re: Und beim Elterngeldantrag
Antwort von nela1806, 36. SSW am 08.03.2012, 21:55 Uhr
bei Elterngeld das weiss ich nicht. Ich musste ein Partner unterschreiben lassen und dann wollen sie die steuerbescheide vom Vorjahr haben von beiden Partnern wenn man zusammen wohnt, aber ich hab vorher gearbeitet und bekomme nach gehalt angerechnet
elterngeld
Antwort von miri-mit-lena am 09.03.2012, 20:23 Uhr
wenn nur du ndie leistung beiehst muss auch nur das formular von der mutter ausgefüllt werden. das extraformular über den vater muss man dann nicht ausfüllen.
ausser der vater möchte auch elterngeld beantragen. das wäre der fall wenn er die 2 monate elterneit nehmen würde.
ich hoffe ich konnte helfen.
lg miri