Schwanger - wer noch?

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von Mutti69  am 29.12.2017, 8:19 Uhr

Kennzeichnungspflicht:

"Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung:
Rohmilchkäse ist zwingend als solcher zu kennzeichnen. Dies geschieht durch den Hinweis mit Rohmilch hergestellt (Anhang III Abschnitt IX Kap. IV Nr. 2 EG-VO 853/2004).[2] Auch andere Milcherzeugnisse aus Rohmilch werden so gekennzeichnet.
Käse in Fertigpackungen enthält den Rohmilchhinweis in der Kennzeichnung auf der Verpackung. Bei Käse an der Käsetheke findet sich der Hinweis auf den Schildern."

 
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