Geschrieben von Roechilieu am 17.09.2013, 20:44 Uhr |
in Elternzeit wieder schwanger
Hallo zusammen,
ich hoffe, es kennt sich jemand aus. Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit ( noch bis Ende November) und beziehe bis dahin Elterngeld. Nun bin ich wieder schwanger. Das Kind wird voraussichtlich im April kommen. Zwischen Ende der Elternzeit und Mutterschaftsurlaub tritt mejn alter Vertrag wieder in Kraft und ich werde voll arbeiten gehen. Aber es sind ja nur ca 4 Monate.
Wie berechnet sich denn nun das Elterngeld für das zweite Kind? Die 4 Monate plus 8 vor der ersten Geburt oder werden die fehlenden aus der Elternzeit berechnet?
Ich muss dazu sagen, dass ich während der Elternzeit schon in Teilzeit ( 6 Stunden die Woche) wieder gearbeitet habe, um nicht aus dem Beruf zu kommen.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Vielen Dank schon mal :)
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von keinnamemehrfrei am 17.09.2013, 20:45 Uhr
vier Monate plus die anderen von vor der ersten elternzeit.
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von Roechilieu am 17.09.2013, 20:49 Uhr
Obwohl ich in der Elternzeit gearbeitet habe? Ich habe ein wenig Angst, dass die 130 Euro, die ich da monatlich bekommen habe, die auch von Anfang an auf das Elterngeld angerechnet wurden, für die neue Berechnung gezählt werden.
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von keinnamemehrfrei am 17.09.2013, 20:55 Uhr
Nein lt. Gesetz werden mutterschutz- und elternzeitzeiten herausgenommen. da dürfte nichts passieren.
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von noxi2011 am 17.09.2013, 21:51 Uhr
Nur das erste Elternzeit Jahr wird bei der Berechnung "ignoriert"!
Zur Info:
Hat man 2 oder 3 Jahre Elternzeit, so wird das 2 bzw. 3 jahr zur berechnung des neuen elterngelds(letzte 12 monate)berücksichtigt! Wenn man also z.b. im 2 und 3 Jahr nicht (Teilzeit)gearbeitet hat, dann gilt jeder Monat als 0€ Einkommen! Man erhält somit nur den mindestsatz des elterngelds von 300€!
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von keinnamemehrfrei am 17.09.2013, 22:18 Uhr
oh ich hatte vorausgesetzt das sie ein Jahr hatte. aber das stimmt natürlich. aber da sie teilzeit gearbeitet hätte, würde das angerechnet werden können. aber da die 130 angerechnet wurden, kann sie ja nur im ersten Jahr sein, bei der verlängerten Auszahlung wird ja nichts mehr angerechnet oder? Aber ja, grundsätzlich hast du recht. ich habe auch nur nullrunden drin.
aber an die ap: Du bekommst auch noch 75 EU geschwisterbonus bis das ältere Kinddrei ist.
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von Roechilieu am 17.09.2013, 22:29 Uhr
Danke für die Antworten. Ja bin noch im ersten Jahr Elternzeit, das allerdings 14 Monate ausgezahlt wird, da ich alleinerziehend bin bzw war. Ich habe direkt 3 Monate nach der Geburt dann wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten.
ich schließe mich mal der Frage an
Antwort von rukolade, 8. SSW am 18.09.2013, 21:24 Uhr
Hallo,
ich bin auch während des 1. Jahres der Elternzeites Schwanger geworden. Meine Tochter ist nun bald 9 Monate alt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, am 26.12.2013 ist das erste Jahr um und das "neue" Baby soll Anfang Mai kommen.
Was soll ich jetzt eurer Meinung nach machen bzw. wie soll ich vorgehen um eventuell wieder 1 Jahr Elterngeld zu beziehen?
Ich hoffe das mir da auch jemand weiterhelfen kann...
Re: ich schließe mich mal der Frage an
Antwort von keinnamemehrfrei am 18.09.2013, 21:53 Uhr
Du kündigst deine elternzeit pünktlich zum neuen mutterschutz. somit erhältst du wieder volles mu-schutzgeld. elterngeld und - zeit beantragst Du dann wieder wie beim letzten mal. erwähne da du die überschüssige Zeit aufsparst. ansonsten verfallen die Monate. man weiß nie wofür man sie mal gebrauchen kann.
Re: ich schließe mich mal der Frage an
Antwort von rukolade am 18.09.2013, 22:01 Uhr
kann ich die Elternzeit einfach kündigen? muss das nicht mit dem Arbeitgeber vorher abgeklärt werden? wann soll ich die Kündigung am besten abschicken? sorry für die Frage aber ich kenne mich wirklich bei dieser Sache gar nicht aus.
Re: ich schließe mich mal der Frage an
Antwort von keinnamemehrfrei am 18.09.2013, 22:28 Uhr
in diesem Fall gibt es ein neues Gesetz was für uns ziemlich gut ist. man beantragt das einfach nur. der arbeitgeber hat kein mitspracherecht und muss das schlucken. puh, gute Frage ab wann aber ich denke wie bei allen fristen in dem Zusammenhang Bis sieben Wochen vorher. ich google noch mal
Re: in Elternzeit wieder schwanger
Antwort von Ka.D83, 20. SSW am 19.09.2013, 11:39 Uhr
Bei mir ist es auch so :) nur mit 6 Monaten dazwischen :)
Die Zeit die du nach der Elternzeit gearbeitet hast wird angerrechnet und die restlichen Monate werden vor dem 1sten Kind genommen.
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