Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mama1902, 26. SSW am 01.10.2015, 20:11 Uhr

Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Halli Hallo ihr lieben,

Mein Partner und ich sind nicht verheirate.
Ich würde unserem baldigen Sohn gerne den Familien Namen vom Vater gleich geben da wir sowieso Ende nächstes jahr Heiraten wollen

Nun meine frage
- wie stelle ich das an?
- zu welchen Ämtern müssen wir da?


Und meine nächste Frage
Bin jetz bald in der 27 ssw
Welche Anträge können oder müssen vor der Geburt gemacht werden?
(Krankenkassen weiß bereits Bescheid - da ich ein Beschäftigungsverbot habe)



Danke schon mal für eure antworten :)

 
14 Antworten:

Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Nadja81 am 01.10.2015, 20:16 Uhr

Hallo,
Also wegen dem Namen solltet ihr aufs Standesamt in dem Ort wo das baby geboren wird, bzw das, was die Geburtsurkunde ausstellt.
Anträge würde ich mir alle schon mal holen uns ausfüllen. Abschicken kannst sie eh erst wenn die Geburtsurkunde hast.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Mama1902, 26. SSW am 01.10.2015, 20:18 Uhr

Ja aber welche Anträge brauche ich?
Habe da keine Erfahrung damit ist das erste Kind :)

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Helena83 am 01.10.2015, 20:28 Uhr

wozu willst du dir jetzt den Stress machen? Wenn ihr nächstes Jahr heiratet, nimmt das Kind automatisch euren Familiennamen an.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Nadja81 am 01.10.2015, 20:31 Uhr

Kindergeld. Elterngeldantrag und bei der Krankenkasse dann auch. wenn in Elternzeit gehst und wenn das Baby da ist. Aber frag da nochmal nach. Beim Arbeitgeber musst dann auch ein schreiben aufsetzten wie lange du in eltern Zeit gehst. Das muss der Arbeitgeber dann auch melden wegen dem Kindergeld.
Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht total verwirrt.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von sterntaler82, 13. SSW am 01.10.2015, 20:35 Uhr

Ganz ehrlich??? Ich würde es nicht machen, was wenn ihr doch nicht heiratet? Wenn ihr nächstes Jahr heiratet kannst du mit deinem Sohn den Namen ganz leicht annehmen.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von jini86 am 01.10.2015, 20:44 Uhr

Beim Jugendamt, da könnt ihr auch gleich Elterngeldantrag ausfüllen, gibt es ein Formular, in dem der vater des kindes unterschreibt das er die Vaterschaft anerkennt und dann müsst ihr den nachnamen für alle eure kinder festlegen. Total easy.
So haben wir es bei Nr. 1 auch gemacht, und erst 6monate später geheiratet. Den Durchschlag mit zur Geburtsanmeldung nehmen, und dein Freund steht automatisch in der Geburtsurkunde.
Selbst wenn, wie ja einige meinen, was schief geht mit der Beziehung, steht er als offizieller Vater fest.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Nadja81 am 01.10.2015, 20:49 Uhr

Wir haben das auch so gemacht. Allerdings konnten wir das alles am Standesamt machen und nicht am Jugendamt. Wir haben auch erst 7 Monate später geheiratet.
Das soll dich jeder für sich entscheiden. Ich fanden es gut so.

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört...

Antwort von Anbob1987 am 02.10.2015, 1:01 Uhr

Sorry, aber, die Mutter kann ihren Namen ja auch behalte oder einen Doppelnamen habe ...

Man heiratet ja aus Liebe und nicht, weil man seinen eigenen Nachnamen blöd findet!?Ich persönlich werde meinen Nachnamen behalten, er brachte mir nie Unglück oder einen Doppelnamen haben. HabeN Freunde, die nicht verheiratet sind, die aber das gemeinsame Sorgerecht haben, der Vater hat das Kind anerkannt und es trägt seinen Nachnamen, ich habe auch Freunde, die ebenfalls nicht verheiratet sind, das Kind trägt den Nachnamen der Mutter und sie haben ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht. Da gibt es so viele Möglichkeiten, die man sich als Paar überlegen sollte! Genau kenne ich mich da leider nicht aus!

Aber wenn das Kind den Namen vom Vater angenommen hat und er die Vaterschaft anerkannt hat , ist es für die Hochzeit eh nur noch Dein Namensproblem.

Vie Glück!

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von CuteLilly123 am 02.10.2015, 7:15 Uhr

Hallo ,

bezüglich der Anträge würde ich dir empfehlen zur Familienberatung zu gehen wenn du dort noch nicht warst. Die beraten dich nicht nur über die Anträge die du vor (Mutterschutzgeld muss vor der Geburt beantragt werden z.b.) sondern auch über die die du nach der Geburt machen musst.

Ausserdem klären die dich über eventuell zu bekommende Erstlingsausstattung auf und geben dir auch sonst gute Tipps. Zur Not helfen die auch bei der Beantragung der ganzen Sachen.

Lg Lilly

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Jenny-AC am 02.10.2015, 10:34 Uhr

Also beim Jugendamt könnt ihr die Vaterschaft anerkennen lassen und direkt das geteilte Sorgerecht erklären. Ich finde es auch vernünftig das du deinem Kind direkt den Namen des Vaters geben willst. Dann musst du nämlich ein paar Monate später nicht wieder alles ändern lassen.

Anträge:
Krankenkasse -familienversicherung und Zahlung Geld Mutterschutz
Elterngeld Antrag
Kindergeldantrag
Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber, dafür hat man Zeit bis 7 Wochen vor Beginn. Bei dir also die erste Woche nach der Geburt beim Partner am besten direkt mit vorraussichtlichem Entbindungstermin

Je nach dem wo du wohnst solltest du dir Gedanken machen wann du wieder arbeiten willst und wo dein Kind in der zeit hin soll. Es gibt orte da muss man sein Kind schon vor der Geburt anmelden
Außerdem wenn du viel zeit hast kannst du dich schon un die zeit nach der Geburt kümmern. Nachsorgehebamme finden. Vielleicht schon bei Kursen die schnell ausgebucht sind anmelden (Babymassage, Baby schwimmen usw. Was dir halt wichtig ist)
Alles Gute

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Re: Ich weiß nicht ob das hier her gehört....

Antwort von Sommersturm86 am 02.10.2015, 18:24 Uhr

Du musst ja eh beim Jugendamt einen antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen weil ihr nicht verheiratet seid.
Ich hab immer die Namensunterlagen nach der Geburt direkt im KH bekommen (ansonsten kriegst du die beim Standesamt). Und da trägst du dann den Vornamen des Babys ein und eben auch welchen Nachnamen es bekommen soll.
Habt ihr die Vaterschaftsanerkennung vorher nicht gemacht, bekommt es automatisch deinen Namen.
so ist es jedenfalls bei uns.

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Du alleine kannst das nie wieder ändern !

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2015, 23:40 Uhr

Wenn Dir das egal ist, dann mache es.
Wenn Du auf jeden Fall wie Dein Kind heißen willst, dann lass es.
So so viele wollen dann nach geplatzter Hochzeit den Namen wieder ändern. Geht nicht. Gerade das erste Jahr mit Baby , viele Paare scheitern da.

Will ich Euch nicht unterstellen, aber diese Namensgebung ist einmalig, überlege gut. Oder heiratet vorher :-)
Wieso bis Ende nächsten Jahres warten ?

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Das immer gemeckert werden muss....

Antwort von Raupe2015 am 04.10.2015, 7:24 Uhr

manchmal kann ich nur die Augen verdrehen. Sie hat eine einfache Frage gestellt und niemanden nach seiner Meinung gefragt ob sie es machen sollte oder nicht!

Ich habe letztes Jahr im Dezember mein erstes Kind bekommen und auch vorher alles erledigt, was nur ging. Lass mich kurz nachdenken.

Den Nachnamen gibst du nach der Geburt an. Da fragen sie dich im Krankenhaus nach dem Namen. Normalerweise schickt dieses auch die Daten zum Standesamt. Musst du mal fragen, denn ansonsten musst du das selbst machen.
Ca. Eine Woche nach der Geburt sind beim Standesamt die nötigen Dokumente vorhanden.
Ihr geht da hin und unterschreibt für den Namen. Ebenso bekommt ihr dann die Geburtsurkunden.
Eine für das Kidergeld. Eine für das Elterngeld. Eine für religiöse Zwecke und ich glaube für die Krankenkasse auch.
Bei der Krankenkasse reichst du die am besten Sofort ein, damit du dann auch den Rest vom Mutterschutzgeld bekommst.
Elterngeld würde ich den Antrag vorher fertig machen, da die oft lange für die Bearbeitung brauchen. Mein Freund hat die ersten 2 Monate auch Elterzeit genommen und sein Geld war erst da, als er schon wieder arbeiten war.

Was du auch vorher machen kannst, du und dein Partner könntet das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben. Da ihr nicht verheiratet seid, hast nur du es. Falls bei der Geburt etwas passiert oder so (was ja keiner hofft), hat dann dein Freund es automatisch auch und kann Entscheidungen treffen. Ansonsten muss er es ja erst beantragen (er würde es als Vater sicher bekommen, aber das sind Anträge die man sich sparen kann).
Das musst du entscheiden, in wiefern dir das vor eurer Hochzeit als sinnvoll vorkommt.

Dann würde ich den Kindergeldantrag auch schon fertig machen, dass der gleich nach der Geburt los kann.

Lg

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Re: Das immer gemeckert werden muss....

Antwort von Raupe2015 am 04.10.2015, 7:44 Uhr

Also bei Elterngeld und Kindergeld meine ich die Anträge soweit fertig machen, dass nur noch die Geburtsurkunden dazu müssen. Dann könnt ihr das abschicken, sobald es fertig ist :)

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