Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nadena77, 16. SSW am 01.07.2009, 13:35 Uhr

Hab mal ne Frage...

Auf jeden Fall mitteilen! Bekommst Mehrbedarf, dann für frühere Kinder hast du Kinderbetreuungskosten beantragt?, dann wenn du ins KS muss wird Haushaltshilfe bezahlt.
Außerdem bei Bezug von ALG 1 hast du Anspruch auf:
Wohngeld,
Kinderzuschlag von Familienkasse,
danach Elterngeld (auch evtl. Landeserziehungsgeld in 2.Lebensjahr),
Wenn Arbeitsamt Kinderbetreuungskosten nicht übernimmt, dann übernimmt auf jeden Fall Jugendamt (KiTa-Gebühren),
Antrag Bundesstiftung "Mutter und Kind"-einmalige Zahlung zu Geburt 1200€,
nicht zu vergessen Unterhalt für´s Kind von deinem Freund (wenn zahlungsumfähig, zahlt Jugendamt - Unterhaltsvorschuß 127€ monatlich).
Du bistnicht alleine und bekommst Unterstützung! Beantragen!
Grüße
Nadja.

 
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