Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danyshope am 11.01.2018, 20:50 Uhr

Gesetzl. Regelung Mutterschutz

Dann solltest du die Bekannte fragen warum sie das nicht hatte.

Wie gesagt, normal ist es nicht. Woran es gelegen haben könnte, schrieb ich ja - evtl bestätigt sie dir ja einen der Punkte.

Tipp wäre, falls du nicht vor hast direkt in VZ wieder nach den 11 Monaten einzusteigen, dann nimm nicht nur ein Jahr EZ sondern 2 Jahre. Und teil dem AG mit das du planst nach dem 11ten Monat Teilzeit innerhalb der EZ zu arbeiten. Da du dann ja kein EG mehr bekommst - außer ihr nutzt noch die Partnerschaftsbonusmonate weil ihr beide in TZ arbeitet - kannst du ohne Einkommenseinbuße bis zu 30 Std die Woche innerhalb der EZ arbeiten. Vorteil ist, der AG kann dich nicht kündigen und du kannst jederzeit wieder beschließen daheim zu bleiben falls es mit der Eingewöhnung doch nicht so klappt. Dein VZ-Vertrag würde weiterhin ruhen, so das du auch noch keine endgültige Entscheidung treffen musst ob du dauerhaft in TZ arbeitest.

Vorteile bei 2 Jahren, Du benötigst nicht die Zustimmung des AG wenn du doch die EZ verlängern willst.

Und mit dem bereden mit dem AG hast du ja noch massig viel zeit.Du kannst ihm grob sagen was ihr plant, festlegen musst du dich aber noch lange nicht. Also warte damit auch in Ruhe ab.

 
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