Geschrieben von tanjura, nix mehr. SSW am 19.07.2003, 10:24 Uhr |
Frage für Freundin: Sozialhilfe
Hallo. Meine Freundin bezieht Sozialhilfe.
Was bekommt man in der SS und was danach? Was kann man alles beantragen?
Wie sieht es mit der Elternzeit aus? Darf man die ersten 3 Jahre bei seinem Kind bleiben oder können die einen zwingen arbeiten zu gehen und einen Krippenplatz zu suchen. Sie hat halt solche Sorgen. Ich habe nämlich keine Ahnung- beziehe keine Sozialhilfe..
Re: Frage für Freundin: Sozialhilfe
Antwort von kea, 37. SSW am 19.07.2003, 10:36 Uhr
Wie das mit der Sozialhilfe ist kann ich nicht sagen. Allerdings hat man die Möglichkeit bei der Schwangerschaftsberatung Erstausstattung zu beatragen. Hier in Brandenburg sind das 800 €. Das kann schon eine gute Hilfe sein.
Zudem helfen die dort bei allen Anträgen.
Kea+Finchen
Re: AE-Forum.?o.t
Antwort von pothi, 36. SSW am 19.07.2003, 11:02 Uhr
alleinerzeihende-forum....-
Re: ...
Antwort von Danny, keine. SSW am 19.07.2003, 11:03 Uhr
hallo,
deine freundin hat anspruch auf die mittel der stiftung mutter und kind (bei kirchlichen und staatl. stellen zu beantragen,wird nicht auf sh angerechnet)
..sie bekommt mehr als der regelsatz,dann die erstaustattung,umstandklamotten (es kann zu einer bedarfsprüfung kommen)..
zur arbeit zwingen kann man sie nicht...
schau doch mal unter tacheles e.v...das ist ein sozi-forum,die sind ganz kompetent...
ciao
Re: Frage für Freundin: Sozialhilfe
Antwort von julia+marcel, 24. SSW am 19.07.2003, 12:34 Uhr
nein, man kann sie nicht zwingen, arbeiten zu gehen, wenn sie keinen kiga platz hat (den man ja erst mit 3 jahren bekommt). denn im gesetz steht, dass die sorge für das kind und die erziehung im vordergrund steht. man muß melden, wenn man schwanger ist und bekommt ab woche 12 oder 13 dann einen mehrbedarf. d.h. sie bekommt ihre sozialhilfe und noch extra 15% drauf. ich glaube es sind 15%, bin mir nicht ganz sicher.aber das kann sie ja nachfragen oder in ihrem bescheid, den sie dann bekommt, nachlesen. nach der geburt bekommt sie dann nicht den mehrbedarf, sondern einen anteil für ihr baby, dass es zum leben braucht. das wird aber immer von fall zu fall berechnet. ich bekomme auch sohi, denn ich bin alleinerziehend und kann auch erst mal nicht arbeiten. weiß sie, dass man jedes halbe jahr kleidergeld beantragen kann? und keine gez gebühren bezahlen muß und bei der telekom ca. 6,50 Euro nachlass auf die rechnung bekommt? Liebe Grüße, julia
Ab wann kann auch der MANN das BABY ...
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