Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JeannieH, 32. SSW am 11.08.2021, 20:00 Uhr

Elternzeit

Guten Abend,

ich bin neu hier und bin am Verzweifeln.

Ich muss das Schreiben für meinen Arbeitgeber vorbereiten und stecke irgendwie fest.
Ich bin mir nicht sicher ob ich das so richtig verstanden habe.

ET ist am 04.10.21 (mein erstes Kind)

Ich werde ein Jahr Elterngeld beantragen.
Werde aber beim Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragen
- 1 Jahr zuhause
- 2 Jahre 30 Std. arbeiten (ab den 10.2022 wieder zur Arbeit)

Dann ab 10.2024 wieder ganz normal auf 40 Std.

Ist das so richtig?

Danke schonmal für Eure Hilfe.

LG

Jean

 
3 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Himbeere2008 am 11.08.2021, 21:45 Uhr

Elternzeit beantragt man nicht, man teilt sie dem Arbeitgeber mit. Er hat kein Mitspracherecht.
Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor Antritt mitteilen, d.h. eine Woche nach der Geburt.
Ich würde jetzt noch kein Schreiben aufsetzen, wer weiß wann das Baby kommt.

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Re: Elternzeit

Antwort von Honigküchlein am 11.08.2021, 22:06 Uhr

Ich habe die Elternzeit auch erst nach der Geburt meines Kindes beantragt.
Ich würde deine Fragen lieber konkret mit deiner Personalabteilung besprechen, es gibt da nämlich Unterschiede, je nachdem wie groß die Firmen sind.
Grundsätzlich spricht aber nichts gegen deinen Plan.

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Re: Elternzeit

Antwort von Roja, 33. SSW am 12.08.2021, 0:12 Uhr

Dir stehen laut deutschem Gesetz bis zu 3 Jahre Elternzeit zu.
Falls Du zum Beispiel zuerst nur 2 Jahre beantragen solltest, kannst Du diese Zeit auch nachträglich erhöhen. Der Arbeitgeber kann hier kein Veto einlegen, sondern dies nur zur Kenntnis nehmen. War bei mir auch so.

Solltest Du während der Elternzeit, nachdem Du kein Elterngeld mehr bekommst, auf geringer Basis arbeiten wollen, benötigst Du einen extra Arbeitsvertrag von Deinem Arbeitgeber (Teilzeit in der Elternzeit). Solltest Du allerdings doch früher wieder voll in Deinem Beruf zurückkehren wollen, dann bedarf es der Zustimmung Deines Arbeitgebers und die kann er auch nicht erteilen. Das war bei mir leider so.

Es reicht wenn du deine Elternzeit nach der Geburt beantragst ;) man weiß ja nie genau wann das Kind kommt - trotzdem kann man das Grobe natürlich auch davor schon ausfüllen.
Falls das bei Dir mit dem Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit gut und reibungslos klappen soll, empfiehlt es sich natürlich das davor schon mit Deinem Arbeitgeber zu besprechen.

Was auch noch gut ist zu wissen (ich wusste es davor nicht und erwarte jetzt Baby Nummer 2): Solltet Ihr noch ein zweites Kind zeitnah wollen, empfiehlt es sich wieder schwanger zu werden während Du noch Elterngeld erhältst, da dann für die Berechnung des neuen Elterngeldes Dein vorheriges Gehalt als Grundlage herangezogen wird. Bei uns liegen jetzt 2,5 Jahre dazwischen, so dass mein kommendes Elterngeld anhand dessen errechnet wird, was ich im Anschluss verdient habe; waren nur 450€ im Monat - mit kleinen Kind, das nicht fremd betreut wird, kann man einfach nie mehr so arbeiten wie davor und soll man ja auch nicht. So wird es bei mir nur der Mindestsatz werden; ich wusste das davor allerdings auch nicht so genau - dafür jetzt; danach ist man immer schlauer ;)

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