Geschrieben von Suomi am 27.05.2022, 17:46 Uhr |
Elterngeld, Krank melden & Co?
Du darfst während der Arbeit Arzttermine wahrnehmen, solltest aber natürlich theoretisch versuchen trotzdem die Termine außerhalb Deiner Arbeitszeit zu legen. Die Fahrtzeit zum Arzt und wieder zurück zur Arbeit ist dann aber eigentlich Privatsache und zählt nicht mehr zur Freistellung. Wie das bei euch gehandhabt wird, musst Du klären.
Krank schreiben lassen, weil man Kollegen nicht "mehr riechen" kann, finde ich eher naja. Aber ist meine Meinung.
Wenn Dein Arbeitsvertrag ausläuft, während Du in Mutterschutz bist, hat das keinerlei Auswirkungen auf das Elterngeld. Du wirst also mehr als den Mindestsatz bekommen.
- Elterngeld, Krank melden & Co? - Anja2806, 6. SSW 27.05.22, 17:32
- Re: Elterngeld, Krank melden & Co? - Suomi 27.05.22, 17:46
- Re: Elterngeld, Krank melden & Co? - Suomi 27.05.22, 17:49
- Re: Elterngeld, Krank melden & Co? - Lizzlie 27.05.22, 19:26
- Re: Elterngeld, Krank melden & Co? - Suomi 27.05.22, 17:46
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