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Geschrieben von Nale am 30.11.2012, 11:11 Uhr

Elterngeld 2013

Kann mir jemand helfen?
Für Kinder ab 1.1. 2013 soll es ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung des Elterngeldes geben.
Bisher wurde ja 67% von NETTO-Lohn der letzten 12 Monaten berechnet.
Ändert sich dies nun so, dass der BRUTTO-Lohn nach pauschalisierter Versteuerung als Berechnungsgrundlage dient?
Bedeutet dies, dass sich ein Lohnsteuerklassenwechsel der Ehepartner für die Schwangerschaften zwecks erhöhung des Elterngeldberechnungsbetrags nicht mehr lohnt?

Ich hoffe mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben.
Danke
Nale

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld 2013

Antwort von Snoopy, e6. SSW am 30.11.2012, 15:21 Uhr

Hallo,
Hab mich gestern auch etwas drüber informiert. Es lohnt sich immer noch zu wechseln, aber vorausgesetzt , man macht das spätestens 7Monate vor Geburt des Kindes. Weil die rechnen jetzt nicht mehr durchschnitt vom Netto nur es zählt die lohnsteuerklasse die man am längsten vor der Geburt hatte. Und wenn du die Lohnsteuerklasse 5 hast und behältst, werden dir viele Steuern abgezogen und somit bekommst du weniger Elterngeld.

Hoffe du verstehst das au h halbwegs, weil hab mich gestern auch schon ärgern müssen, weil sie alles so kompliziert machen.

LG

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Verständliche Infos dazu gibts derzeit in der Zeitschrift " ELTERNGELD & co "...glg

Antwort von lex16, 6. SSW am 30.11.2012, 15:27 Uhr

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Re: Elterngeld 2013

Antwort von matz, 31. SSW am 01.12.2012, 19:28 Uhr

ein steuerklassen wechsel ist nur rechtsgültig wenn er mindesdtens 12 monate vor der entbindung getätigt wurde.
und er bringt dir nix.... es wird nach wie vor 12 monate durchschnittslohn als berechnungsgrundlage dagelegt .. als vereinfachte form wird der nettolohn benutzt.....(vorher brutto bis1200 -67%, bis 1500- 65% und alles drüber 60% bis max 1800) ab ersten wird der nettolohn doe berechnungsgrundlage sein davon wird pauschal einige % abgezogen ich meine etwas von 21 % gelesen zu haben will mich da aber nicht festlegen......
das wirg gemacht eil viele die steuerklasse bei bekannt werden der ss gewechselt haben und oder die steuerfreibeträge in der berechnung zu buche geschlagen.... mit der neuen berechnung wirst du zwischn 5 und 17 euro weniger erterngeld bekommen als alle die 2012 zu selben bedingungen elterngeldberechnetbekommen haben.

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