Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rina, 15. SSW am 26.08.2003, 12:48 Uhr

dringende Fragen!

hallo ihr lieben,

ich habe ein paar dringende fragen!

ich bin seit einiger zeit arbeitslos, und jetzt in der 15.ssw.
muss ich eigendlich das arbeitsamt davon in kenntnis setzen?
wenn ja wann?
und wenn ich bis zu meinem mutterschutz keinen job finde, muss ich dann mutterschutz beantragen?
und bekomme ich dann für diese zeit weiterhin geld vom arbeitsamt?
auserdem haben mein mann und ich entschieden das ich auf jeden fall die ersten 2 jahre mit unserem kind zu hause bleibe, was steht mir da an geldern zu und wann muss ich das beantragen?
ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen?

vielen dank rina

 
4 Antworten:

Re: dringende Fragen!

Antwort von Sunny21021982, 38. SSW am 26.08.2003, 12:58 Uhr

Hallo Rina!

Ich bin auch arbeitslos, deswegen kann ich Dir Deine Fragen beantworten.

Also:
Du musst das Arbeitsamt davon in Kenntnis setzen und zwar so schnell wie möglich - dafür brauchst Du aber Deinen Mutterpass, da das A-amt Deine Schwangerschaft ansonsten nicht "anerkennt".
Du bist bis zu Deinem Mutterschutz beim Arbeitsamt gemeldet, das heißt, Du musst Dir auch bis dahin einen Job finden - Dich wird zwar sicherlich eh niemand mehr einstellen, aber egal...
Ab Beginn Deiner MuSchu-Frist wirst Du automatisch beim Arbeitsamt abgemeldet und musst bei Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen für die komplette Mutterschutzfrist. Die Höhe des MuScha-Geldes entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Nach Deiner MuScha-Frist musst Du Dir überlegen, ob Du Dich wieder sofort arbeitslos meldest oder Sozialhilfe beantragen willst. Wenn Du Dich wieder arbeitslos meldest, musst Du dem Arbeitsamt nachweisen können, dass Du einen Babysitter hast, für die Zeit, in der Du arbeiten gehen würdest.

Für die 2 Jahre kannst Du auf jeden Fall Erziehungsgeld beantragen. Kindergeld bekommst Du ja auch - musst bei der Familienkasse beim Arbeitsamt beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

LG, Nicole (Et-21)

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@sunny21021982

Antwort von Rina, 15. SSW am 26.08.2003, 13:16 Uhr

hallo danke für deine schnelle antwort.
oh gott, hoffentlich gibt es keinen ärger, weil ich nicht wusste das ich das dem a-amt sagen muss.
du hast mir auf jeden fall ersteinmal weitergeholfen, danke!
ich habe aber mal noch eine frage:
wenn ich also die ersten 2 jahre mit unsrem kind zu hause bleibe ( erziehungsurlaub?) steh ich ja dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung und habe dem zu folge auch keinen anspruch auf alo-hilfe. also muss ich zum sozi-amt?
und kann aber trotzdem erziehungsgeld beantragen? oder nur eins von beiden?
(sozi-hilfe oder erzeihungsgeld)?

lg rina

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Re: dringende Frage!

Antwort von kathleen0871, 34. SSW am 26.08.2003, 13:25 Uhr

Hallo Rina,

habe leider auch nicht allzuviel Ahnung davon, bin aber auch gerade dabei, mich zu erkundigen und sogar die ersten Anträge zu stellen bzw. schon mal die Formulare besorgen.

Wegen Erziehungsgeld oder Sozialhilfe würde ich mal sagen, das liegt auch daran wieviel dein Mann verdient. Denn wenn er zuviel hat, kriegst du ja noch nicht mal volles Erziehungsgeld. Sollte er nun wirklich den absoluten Hungerlohn kriegen, kann es ja sein, das das Sozi noch einspringt, habe ich bei verh. oder auch zusammenlebenden Paaren noch nie gehört. Wenn du Alleinstehend wärst und auch kein Unterhalt kriegen würdest, dann vielleicht, aber so glaube ich das nicht.
Aber erkundige dich doch einfach, interessieren würde es mich ja auch. Obwohl mich es nicht betrifft, denn ich kriege mal gerade ein halbes Jahr Erziehungsg.
Viel Erfolg beim Behördenkrieg Kathleen!!!

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Re: dringende Frage!

Antwort von Angie1078, 25. SSW am 26.08.2003, 14:39 Uhr

Hallo Rina!

Ich bin in meiner 1 SS auch arbeitslos geworden, weil der Zeitvertrag auslief!!!

Ich bin zum A-Amt gegangen, mit MuPass. Ich wurde zum 01,10.01 Arb-los und am 28.11.01 fing meine Mutterschu-frist an! Ich bin beim Arb.-Amt als unvermittelbar eingestuft wurden wg.SS!!! Ab dem 28.11.01 habe ich dann kein Arb-losengeld mehr bekommen, sondern Muschaftsgeld. Danach habe ich nur Erziehungsgeld bekommen. Meines Wissens bekommt man keine Soz-Hilfe, wenn man mit dem Partner zusammen wohnt und der auch verdient. Das einzige was Du versuchen kannst ist Wohnungsgeld zu beantragen! Haben wir auch nicht bekommen, weil das immer der Beantragen muss, auf dessen Namen die Wohnung gemietet ist und da wir beide im Mietvertrag stehen wird natürlich das Gehalt von meinem Freund mit eingerechnet! Aber wie gesagt, ein Versuch ist es wert!

Ich bekomme nur Erz-Geld und Ki-Geld ansonsten nichts!!!

Das erziehungsgeld bekommst Du dann von der Erziehungsgeldstelle. Kannst Dich aber da nochmal bei deinem zuständigem Amt erkundigen.

Achja, mir wurde gesagt, dass ich mich nicht Arb-los melden muss wenn ich im Erziehungsurlaub bin!!! Denn man bekommt eh nicht beides zusammen(Erz-Geld+Arb-losengeld!!!)


Hoffe ich konnte helfen!!!


LG
Anja

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