Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von berita am 25.10.2003, 13:32 Uhr

Dringend, wegen Arbeitszeit

Ja, fuer den Termin muss er dich freistellen. Hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz, darauf kannst du dich berufen:

Mutterschutzgesetz

4. Abschnitt - Leistungen (§§ 11 - 17)

§ 16
Freistellung für Untersuchungen

Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.


Wenn es Probleme gibt, vielleicht zur Frauenbeauftragen oder Betriebsrat, soweit vorhanden.

LG
BErit

 
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