Geschrieben von berita am 25.10.2003, 13:32 Uhr |
Dringend, wegen Arbeitszeit
Ja, fuer den Termin muss er dich freistellen. Hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz, darauf kannst du dich berufen:
Mutterschutzgesetz
4. Abschnitt - Leistungen (§§ 11 - 17)
§ 16
Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Wenn es Probleme gibt, vielleicht zur Frauenbeauftragen oder Betriebsrat, soweit vorhanden.
LG
BErit
- Dringend, wegen Arbeitszeit - Sabse01 25.10.03, 10:56
- Re: Dringend, wegen Arbeitszeit - berita 25.10.03, 11:09
- Re: Dringend, wegen Arbeitszeit - Magga24, 36. SSW 25.10.03, 12:03
- nur mal so nebenbei... - nickita, leider nix :-(. SSW 25.10.03, 12:21
- Re: Dringend, wegen Arbeitszeit - didi777, 16. SSW 25.10.03, 13:07
- Re: Dringend, wegen Arbeitszeit - Sabse01 25.10.03, 13:22
- Re: Dringend, wegen Arbeitszeit - berita 25.10.03, 13:32
- PS - berita 25.10.03, 13:35
Kindersachen günstig
Baby seit 2 Wochen nicht mehr gewachsen. Angst!
Wie macht ihr das mit dem arbeiten gehen nach der Geburt?
Fruchtwasseruntersuchung
Wer kennt dies beiden KH's und hat ...
Neu zu euch hereingeflogen :-)
Ärger mit Mitmietern - wer kennt das? (vorsicht: lang!)
Schlechtes Gewissen
Wer von Euch kommt aus der Schweiz?