Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JuliaLinda am 25.01.2011, 18:50 Uhr

Darf man in diesem Fall die Miete kürzen?

Ich wohne in einem 10-Geschosser im 7. Stock... Wie haben noch einen älteren Fahrstuhl, der des öfteren ausfällt weil die Innentür nicht richtig schließt und der Fahrstuhl dementsprechend nicht losfährt... Meistens ist das ganz oben in der 9. Etage der Fall.

Nun stehe ich also unten in der ersten Etage mit meinem Kinderwagen und komme nicht hoch, bis jemand in den 9. Stock läuft und die Tür richtig zumacht.

Auch haben die das schon oft "repariert", man sieht ja was bei rausgekommen ist...

Kann ich die Miete kürzen? Ich bezahle ja für den Fahrstuhl Betriebskosten, kann das Ding aber so 3 Mal die Woche nicht nutzen...

 
2 Antworten:

Re: Darf man in diesem Fall die Miete kürzen?

Antwort von mf4 am 25.01.2011, 18:59 Uhr

Aufzug defekt: Funktioniert der Aufzug nicht, darf der Mieter, der in der 4. Etage woht, eine Mietminderung von 10% vornehmen (AG Berlin-Schöneberg, aus GE 1990, S. 423).

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Re: Darf man in diesem Fall die Miete kürzen?

Antwort von engelchen0108, 39. SSW am 25.01.2011, 21:54 Uhr

ich glaube du musst dies erstmal bei deinem vermieter ankündigen und ihm eine frist setzten das der fahrstuhl auch zu funktionieren hat..
ich würde mir das aber auch nicht gefrallen lassen und die miete dementsprechend kürzen...
frag mal deinen vermieter ob er den kinderwagen für dich nach oben tragen möchte

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