Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Steffi G. am 05.06.2013, 19:43 Uhr

Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Hallo,
Ich bin in der 5.-6. Woche schwanger und arbeite in der ambulanten Pflege. Meine Frauenärztin wollte mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen, da sie meinte, dass der Arbeitgeber jetzt einfach dafür Sorge tragen muss die Mutterschutzbestimmungen einzuhalten. Um das möglich zu machen, müssten die Touren auf der Arbeit komplett umgestellt werden und das ist schier unmöglich und unrealistisch. Meine Chefin hat sich nun mit unserem Betriebsarzt in Verbindung gesetzt und auch der stellt kein BV. Jetzt ist die Frage, ob der Arbeitgeber selbst auch ein BV ausstellen kann? Ich bin wirklich verzweifelt und habe Angst um mein Baby, wenn ich unter den Umständen weiterarbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Germonprez

 
20 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von M.S. am 05.06.2013, 19:53 Uhr

JA!
Dein Chef kann ein BV erteilen- hat einer auch gemacht. Ich würde ihn direkt darauf ansprechen, vielleicht weiß er es nicht?! Oder er möchte sich die Arbeit sparen?

Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von selsel am 05.06.2013, 19:58 Uhr

Hi Steffi, also ich würd sofort den FA wechseln. Stell dir vor es passiert was, will sie dann dafür gerade stehen? Ich hab auf Wunsch meines Arbeitgebers einen Besch.verbot ausschreiben lassen. Ich wollte arbeiten, aber für die war die Verantwortung zu groß und riskant, weil ich in der Frühshwangershaft Schmierblutungen hatte und viel liegen musste..
Konsultiere einen andren FA, hol eine zweite Meinung, schadet nicht..viel Glück und alle Liebe

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Dreamy, 8. SSW am 05.06.2013, 20:11 Uhr

Hallo,

also bei mir hat das auch der Arbeitergeber selbst ausgestellt. Hab in der 6. SSW gesagt das ich schwanger bin. Hatten dann sowieso 1 Woche Urlaub und in der Zeit hat mein Chef alles geregelt und in die Wege geleitet. Ging alles ohne Probleme. Meine FÄ hat mir gesagt dass das auch der AG machen kann.

Ich arbeite übrigens als Arzthelferin in einet Onkologischen Praxis mit ambulanten Chemos. Deshalb hab ich ein BV bekommen.

Red noch mal mit deinem Chef, evtl. kannst du dich auch mal bei deiner Krankenkasse erkundigen.

Alles Gute für dich.

Dreamy

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Steffi G. am 05.06.2013, 20:12 Uhr

Ja meine Chefin hatte sowas erwähnt. Muss sie dann eine Art Arbeitsplatzbeschreibung ausfüllen aus der hervorgeht, dass die MuSchu.bestimmungen nicht eingehalten werden können? Sie war sich allerdings selbst nicht sicher, ob das funktioniert und auch ich hab im Internet oft gelesen, dass es angeblich nur Ärzte ausstellen können.
Wovon ist es denn abhängig, ob der AG das darf oder nicht?

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Dreamy, 8. SSW am 05.06.2013, 20:18 Uhr

Wovon das abhängig ist ob der AG oder der FA ein BV austellt das weiß ich leider nicht.

Mein Chef hat sich ein Formular zukommen lassen das von ihm ausgefüllt wurde.

Wie gesagt erkundige dich mal bei deinet Krankenkasse. Am besten persönlich.

Dreamy

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Melli2901 am 05.06.2013, 20:40 Uhr

Ich habe meinem Chef direkt in der 5.ssw gesagt, das ich schwanger bin.
10 Minuten später hatte ich das BV und musste nach Hause fahren. Was mein Chef da alles regeln musste, weiß ich nicht.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von blossom, 33. SSW am 05.06.2013, 21:29 Uhr

Also ich arbeite eigentlich auch in der ambulanten pflege und bin seit der 7woche erstmal im büro und dann ins bv befördert.
Das bv hat meine chefin ausgesprochen. Hat da so nen schrieb aufgesetzt und der muss ans gewerbeaufsichtsamt geschickt werden.
Es ist sogar das beste wenn dein arbeitgeber das selbst macht, da sich die ärzte meistens irgendwelche scheinheiligen gründe am rande der legalität (so hat sich mein fa ausgedrückt) ausdenken müssen.

Meine pflegedienstleitung hat zu mir gesagt das es nicht einmal reichen würded die touren umzustellen, da es schon probleme mit dem vielen beruflichen auto fahren gibt.

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von blossom, 33. SSW am 05.06.2013, 21:33 Uhr

Klar kann nen arbeitgeber das ausstellen.
Aber unter einer bedingung.
Er muss keine möglichkeit haben dich in rahmen des gesetzlichen mutterschutzes weiter zu beschäftigen. Das heißt im groben in der Mbulanten pflege müsste er dich ins büro setzen. Das ist ja in den meisten fällen nicht möglich.
Dann wird das vom gewerbeaufsichtsamt anerkannt.
Hab mich da anfangs genauer mit beschäftigt weil ich eigentlich noch nicht ganz zu hause bleiben wollte :)

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von maya-mit-zwerg am 05.06.2013, 21:47 Uhr

Was darf man denn eigentlich in der ambulanten Pflege nicht mehr machen wenn man schwanger ist? Schwere Patienten lagern ist klar...

Was noch?

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von M.S. am 05.06.2013, 21:52 Uhr

Tabu sind alle Aufgaben, bei denen man mit kontaminiertem Blut, Stuhlgang und Urin in Verbindung kommt.
Keine Spritzen setzte, keine Verbände wechseln. Keine Nachtarbeit....

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Steffi G. am 05.06.2013, 21:57 Uhr

Vielen lieben Dank schon für die Antworten. Haben mich echt schon beruhigt, weil ich mich schon total wahnsinnig gemacht habe.Selbst die von meiner Krankenkasse konnte es sich nicht erklären, dass sich die Ärzte so streuben ein Bv auszustellen.
Ich werde morgen und übermorgen eine Kollegin in meine Tour einarbeiten und dann erstmal meinen restlichen Jahresurlaub nehmen. So hat es meine Chefin vorgeschlagen. In der Zeit wird sich das hoffentlich alles klären.
Bzgl. dem fahren eines Dienstautos habe ich auch schon einiges gelesen. Angeblich soll ambulante Pflege nicht dazu zählen, dass man ab nem bestimmten Monat kein Dienstauto mehr fahren darf. Da das Fahren des Autos wohl mindestens 50% der Arbeitszeit abdecken muss, um für eine Schwangere nicht erlaubt zu sein. Oder weißt du da was Anderes?

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Steffi G. am 05.06.2013, 22:02 Uhr

@M.S.:
Bist du dir mit den Verbänden sicher. Da sagt das Internet auch überall was Anderes. Das Problem ist ja gerade in der häuslichen Pflege nicht wirklich häufig Abstriche auf MRSA o.ä. gemacht werden. Höchstens bei Verdacht und dann ist es schon zu spät. Aber irgendwie gibt es bzgl. VW auch irgendeine Vorschrift bzgl. kontaminierter Scheren etc. oder?

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arbeite auch in der Amb. Pflg.

Antwort von suxsu, 26. SSW am 05.06.2013, 22:14 Uhr

und auch ich bekam sofort mein BV vom FA

ja und verbände darfst du nicht machen keine injektionen und keine arbeiten die mit Körperflüssigkeiten/sekreten zusammen hängen. vom betten,lagern und Mob. wollen wir erst gar nicht reden.

Arbeiten nur ab 6 bis 20.00 also keine Nachtarbeit und keine Bereitschaft

Da deinem chef es unmöglich ist die tour so anzupassen das es für dich geht, und es mega ärgerlich wäre wenn du dann doch mal krank bist, ist es immer das beste in amb, ich hab auch was im Kopf mit PKW fahren also autos die als Arbeitsfahrzeuge deklariert sind steht was im MuSchu bin aber nicht 100% sicher...

BV darf FA AG oder der Betriebarzt ausstellen und es mehr als lächerlich das FA und BA sich weigern!!!

Das mit deinem JAhresurlaub ist ein WItz! der geht dir nämlich so verloren im BV nicht!!! also kümmer dich schnell u ms BV und nimm keinen urlaub!!

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Steffi G. am 05.06.2013, 22:28 Uhr

Mit dem Urlaub war erstmal ein Entgegekommen meiner Chefin, da aktuell ja noch kein Bv vorliegt und ich laut Dienstplan ab morgen wieder voll hätte arbeiten müssen. Angenommen die Chefin fordert die Unterlagen fürs Bv morgen aus und schickt/faxt es weg...ab wann greift es denn dann?

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@ Steffi

Antwort von M.S. am 05.06.2013, 22:31 Uhr

Ja, ich bin mir sicher. Verbände sind ja auch mit Bakterien und Blut z.b. besiedelt daher darf man es nicht.

Mein BV hatte ich innerhalb von Minuten.
Das müsste sofort greifen.

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von ina91, 34. SSW am 06.06.2013, 8:11 Uhr

Das ist mehr als lächerlich wie sich dein Chef, der Betriebsarzt und dein FA aufführen......

Ein BV kann vom Frauenarzt und auch vom Betriebsarzt ausgestellt werden. Ich arbeite im Krankenhaus und habe von unserem Betriebsarzt eins bekommen.

Nimm bloß nicht deinen ganzen Jahresurlaub...der ist dann weg

Lass dich nicht so leicht abwimmeln, In der ambulanten Pflege darfst du ja wirklich nichts mehr machen.
Es geht um die Sicherheit von deinem Baby
Soweit ich weiß darfst du gar nicht mehr allein rausfahren weil ja immer die Möglichkeit besteht das dir selbst relativ mobile Patieten plötzlich zusammenbrechen...dann stehst du alleine da

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von pustilein am 06.06.2013, 9:29 Uhr

Deine Chefin kann das BV aussprechen, weil die EInhaltung der Mutterschutzbestimmungen nicht eingehalten werden können. Sie zahlt dir dann dein Gehalt weiter und bekommt es von der KK erstattet.

In der ambulanten Pflege ist es nicht nur so, dass du bestimmte dinge nicht mehr tun darfst- im Grunde darfst du nicht mal egal für was allein zu einem Patienten geschickt werden. Tritt dort ein NOtfall ein, kannst du nur helfen, wenn du dich an keine Bestimmungen hältst. Ebenso, wer soll dir helfen, wenn was mit dir ist. Daher ist ambulante Pflege eigentlich immer BV.

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Elena1989 am 06.06.2013, 9:52 Uhr

ich würde auch keinen urlaub nehmen.
mir ging es wie dir, ich hab dann letzendlich ein bv von meinem arbeitgeber bekommen.
er MUSS dich in der zeit freistellen in der geprüft wird ob die gründe für ein bv ausreichend sind oder nicht.
blöderweise bin ich auch darauf reingefallen und habe eine woche urlaub genommen.
ich gehe in zwei wochen zur schwangerenberatung und frage ob denn der urlaub somit dann noch rechtswirksam ist und wollte mich einfach so mal informieren.

ich habe mich an die bezirksregierung des jeweiligen bundesamtes gewand. dort gibt es extra eine abteilung zum thema arbeits- und mutterschutz. die frau am telefon hat es mir auch nochmal freundlich erklärt.

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von seepferdchen 007, 38. SSW am 06.06.2013, 10:08 Uhr

hi. warum stellt der betriebsarzt keins aus wenn der arbeitgeber ihm das mündlich und schriftlich gibt , dass er die bestimmungen nicht einhalten kann??
das muss er !
würde mal den fa wechseln....das der sich so stur strellt....versteh ich nicht? hast du ihm gesagt was du alles machen musst??
also wenn du keins bekommst besteh auf bessere bedingungen!!! nicht schwer heben usw....!
wenn nicht lass dich rechtlich beraten...
ich arbeite in einer kita und hab sofort bv bekommen , wegen heben und ansteckenden krankheiten ( bin nicht gegen alles immun)
alles gute

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Re: Beschäftigungsverbot in ambulanter Pflege

Antwort von Steffi G. am 06.06.2013, 12:55 Uhr

Kann Gott sei Dank Entwarnung geben. Hatte heute nochmal ein Gespräch mit meiner Chefin. Unser Betriebsarzt hatte gestern wohl nochmal Rücksprache mit ihr gehalten und nun doch gesagt, dass man in der amb. Pflege SOFORT ins Bv geht. Meine Chefin und ich haben zusammen die Zettel mit den Gefährdungspunkten ausgefüllt und somit arbeite ich morgen noch meine Kollegin in meine Tour ein und bin ab Samstag dann offiziell im Beschäftigungsverbot;-)

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