Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Vefro, 23. SSW am 14.04.2009, 11:45 Uhr

Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Also ich arbeite jetzt seit einem Jahr als Erzieherin in einer betriebsnahen Kindertagespflege und betreue Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu drei Jahren. Da diese Tagespflege zu einer Firma gehört, die keinerlei Erfahrungen mit Mutterschutz bei Erzierherinnen hat, war die Überraschung jetzt um so größer als wir Post vom Regierungspräsidium erhielten und mir ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde. Ich muss schnellstmöglich einem Betriebsarzt vorgestellt werden. Bin jetzt in der 23. SSW und mir gehts eigentlich super. Kann mir jemand sagen, von was es jetzt abhängt ob ich weiter arbeiten gehen darf??? Oder überhaupt darf?

Danke im Voraus.

LG Vero

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von sira23, 34. SSW am 14.04.2009, 11:49 Uhr

ich denk mal wenn ein kind eine krankheit hat damit du nicht angesteckt wirst
ich bin friseurin und habe auch beschäftigungsverbot gehabt durch das lange stehen und der chemie....
aber sei doch froh so kannst du alles genießen und schon vorbereiten..
und du bekommst dein normales gehalt weiter

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Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von Nic22, 19. SSW am 14.04.2009, 11:51 Uhr

Hallo!

Kenne mich da nicht so aus, aber bei unserer Erzieherin war es so, dass es auch darum ging, ob sie Immunität gegen verschiedene Krankheiten, die halt bei so kleinen Kinder häufig auftauchen, hat.

Aber es gibt hier bestimmt noch Erzieherinnnen, die Dir genauer antworten können.

LG, Nicole

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Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von annali am 14.04.2009, 11:52 Uhr

Soweit ich weiß, gibt es für Erzieherinnen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot, weil Du ständig der Gefahr ausgesetzt bist, dich mit Kinderkrankheiten ( vor allem Röteln etc. ) anzustecken, die Dich und Dein Ungeborenes gefährden könnten.

LG und alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von Nic22, 19. SSW am 14.04.2009, 11:56 Uhr

also unsere durfte aber bis zum Mutterschutz weiterarbeiten......

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Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von smallfoot, 26. SSW am 14.04.2009, 12:00 Uhr

Bei uns im Kiga fing vor ca. 6 Wochen eine schwangere Erzieherin nach der Elternzeit wieder an zu arbeiten. 3 Tage später hörte sie wieder auf, weil sie ein Beschäftigungsverbot erhalten hatte. Grund: kein Schutz gegen Windpocken, die gerade massiv grassieren und Cytomegalie.

Ich denke mal, wenn du zum Betriebsarzt gehst, wird erstmal dein Immunstatus auf diese Kinderkrankheiten gecheckt und je nach Ergebnis bleibt das BV bestehen oder nicht.

Hier im Forum sind noch mehr Erzieherinnen mit BV unterwegs, die wissen bestimm mehr.

LG

Micha

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Re: Beschäftigungsverbot als Erzieherin??? Lang und Dringlich

Antwort von popeike am 14.04.2009, 12:01 Uhr

bei der Arbeit mit Kindern unter 3 gibt es in der Regel das BV, da man ja unweigerlich auch mit Kot/Urin etc in Verbindung kommt und somit bestimmte Krankheiten übertragen werden können (ich weiß aber nicht, welche)

Deshalb hat nicht jede Erzieherin ein BV, sondern meist, bei Kindern u 3 und bei der Arbeit mit Behinderten

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also....

Antwort von upssorry, 7. SSW am 14.04.2009, 12:50 Uhr

Als Erzieherin arbeitetst du in einem Berreich in dem du in der Schwangerschaft vielen Viren etc ausgesetzt bist.... Dein titer wird nun wahrscheinlich getestet und deine Impfungen.... vorallem Röteln.... sollte das Unbedenklich sein (also alle erforderlichen impfungen vorhanden) darfst du weiterarbeiten in manchen fällen wird dann der Hygieneschutz erhöht aber ich denke als Erzieherin solltest du wissen das du zum beispiel nach jedem Wickeln die hände waschen solltest etc.

Sollte dir eine Impfung fehlen so ist das Risiko für dich und den Betrieb zu hoch das dir oder dem Kind was Passiert... Betriebe sind aber dazu verpflichtet dich wenn möglich anderweitig einzusetzen ... das solltest du dann mit deinem arbeitgeber absprechen... stelle dich am besten gleich einem Arzt vor und hol dir Voher von deinem FA eine #Bestätigung deiner bisherigen untersuchungen.....

Also alles halb so wild ist nur für dich zur Sicherheit...

Meine Kollegin musste ins amt wechseln ich durfte damals in der Schule bleiben (bin auch Erzieherin) da ich alle Impfungen und so hatte

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Danke! Also muss ich wohl den Termin und Test`s abwarten!

Antwort von Vefro, 23. SSW am 14.04.2009, 12:51 Uhr

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Re: Danke! Also muss ich wohl den Termin und Test`s abwarten!

Antwort von upssorry, 7. SSW am 14.04.2009, 12:53 Uhr

genau... Tee reicht *gg

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