Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lucy223 am 26.09.2003, 15:06 Uhr

Auszug aus dem MuschG

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und niacht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

Dann gibt's noch Abweichungen je nach Berufsgruppe, also Gastwirtschaften und Landwirtschaft, Künstlerinnen... Solltest Du also sowas machen, dann melde Dich doch noch mal.

Liebe Grüße
Lucy

 
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