Geschrieben von selena85 am 24.04.2009, 12:18 Uhr |
Arbeitet sie Teilzeit?
Das ist natürlich richtig. Angenommen sie arbeitet weiter (höchstens 30 Std, die Woche) dann hat sie trotz Arbeit Anspruch auf Elterngeld. So mach ich das auch.
Jedoch bekommt sie dann natürlich nicht ihr Gehalt+ 67% ihres bisherigen Gehalts, denn wenn sie weiter arbeitet, wird ihr Gehalt gegengerechnet. So erhält sie aber mindestens den Mindestsatz von 300 Euro zu ihrem Teilzeitgehalt.
- hab auch mal ne Frage/Elterngeld - Sie1978, 26. SSW 24.04.09, 10:23
- Re: hab auch mal ne Frage/Elterngeld - unserbaby09, 36. SSW 24.04.09, 10:25
- Re: hab auch mal ne Frage/Elterngeld - emata, 33. SSW 24.04.09, 10:27
- Re: hab auch mal ne Frage/Elterngeld - Sie1978 24.04.09, 10:28
- Nochmal ausführlich - selena85 24.04.09, 11:34
- Re: hab auch mal ne Frage/Elterngeld - swett, 31. SSW 24.04.09, 11:37
- Arbeitet sie Teilzeit? - Emily25, 35. SSW 24.04.09, 11:50
- Re: Arbeitet sie Teilzeit? - selena85 24.04.09, 12:18
Wann schlafsack weglassen?
Gehört nich hier her aber viell weiß es jemand ja
Ss kleidung 38 und 40 und still bhs/bustiers 80-95 D-F
Guten Morgen und Namensfrage hab???
Gurt: ja oder nein?
Neuigkeiten an ALLE .........!!!
Hilfe!
Hi Maedls sagt mal.....
Beistellbett