Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von selena85 am 24.04.2009, 12:18 Uhr

Arbeitet sie Teilzeit?

Das ist natürlich richtig. Angenommen sie arbeitet weiter (höchstens 30 Std, die Woche) dann hat sie trotz Arbeit Anspruch auf Elterngeld. So mach ich das auch.

Jedoch bekommt sie dann natürlich nicht ihr Gehalt+ 67% ihres bisherigen Gehalts, denn wenn sie weiter arbeitet, wird ihr Gehalt gegengerechnet. So erhält sie aber mindestens den Mindestsatz von 300 Euro zu ihrem Teilzeitgehalt.

 
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