Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Emily25, 35. SSW am 24.04.2009, 11:50 Uhr

Arbeitet sie Teilzeit?

Wenn sie Teilzeit (bis max. 30 Std.) weiter arbeitet nach dem Muschu bekommt sie sowohl Gehalt als auch Elterngeld und Kindergeld, da hat sie Recht. Arbeitet sie denn weiter? Sonst bekommt sie, wie meine Vorrednerinnen bereits erläutert haben, kein Gehalt.

LG Emmy

 
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