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welche qm zahl darf ich als schwangere haben??

Thema: welche qm zahl darf ich als schwangere haben??

hallo, ich möchte bald in eine eigene wohnung ziehen da ich schwanger bin zur zeit beziehe ich geld vom amt und lebe alleine werde somit alleinerziehend sein bei geburt meine fragen: welche qm zahl steht mir zu und welche warmmiete bzw kaltmiete? kann ich in meinem antrag auch schon reinschreiben das ich ein kind habe wenn es noch nicht geboren ist??

von jasmin-n-93 am 28.07.2014, 22:08


Antwort auf Beitrag von jasmin-n-93

Hallo der mietpreis ist von stadt zu stadt unterschiedlich! Wenn du die ersten 12 ssw geschafft hast bekommst du einen mehrbedarf für schwangere! Ich denke dir steht ne 2- 2,5 zimmer wohnung zu, glaube das waren bei 2 personen max 60qm aber genaueres kann dir dein sachbearbeiter sagen Alles gute

von summerlove am 29.07.2014, 08:51


Antwort auf Beitrag von jasmin-n-93

Beachten solltest Du auch was der Vater vom Kimd verdient. Denn spätestens ab Geburt ist in erster Linie er Euch , auch Dir, zu Unterhalt verpflichtet. Unterhalt fürs Kimd eh und Dir Betreuungsunterhalt. Das wird das Amt zuerst prüfen und er muss seine Finanzen offenlegen. Was hast Du denn gelernt oder gearbeitet vorher? Daran bemisst sich ja Dein Verdienstausfall. Je nachdem was er so verdient braucht es dann das Amt gar nicht und Du kannst unabhängig entscheiden.

von Sternenschnuppe am 29.07.2014, 14:57


Antwort auf Beitrag von jasmin-n-93

Solange du schwanger bist, steht dir genau soviel Wohnfläche zu, wie einer Nicht-Schwangeren. Und es ist auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, ob dir direkt nach der Geburt mehr Fläche wegen dem Neugeboreren zusteht. Bei uns war es nämlich so, das wir nicht mehr haben durften. Es ist nämlich zumutbar, das der Säugling mit im Elternschlafzimmer lebt. Nein, du kannst in den Antrag kein Kind eintragen, wenn es noch nicht geboren ist. Beziehungsweise kannst du es schon, bringt dir aber nichts, da du keine Geburtsurkunde vorlegen kannst. Wenn du alleine lebst, wieso dann erst der Umzug in eine eigene Wohnung? Wenn man alleine lebt, ist es doch normalerweise die eigene Wohnung.

von -chOcO- am 01.08.2014, 20:31


Antwort auf Beitrag von jasmin-n-93

Am besten gehst du erst einmal zum Amt und holst dir den Antrag (da wird auch nach Ss gefragt). Dann kannst du auch gleich wegen der Wohnung nachfragen, denn das ist wirklich sehr unterschiedlich. Unsere Wohnung ist z.B 80qm und das Amt würde nichts zahlen, weil sie nach einer Tabelle die für unsere Umgebung gilt für 4-5 Personen ausreichend wäre. Mit mehr als 60qm brauchst du jedenfalls nicht zu rechnen ;)

von opheliaaa am 05.08.2014, 08:27