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Schwanger mit 18!

Thema: Schwanger mit 18!

Ich werde im August 2018 mein Kind bekommen, ET ist der 01.08. Ich bin nicht mit dem Vater zusammen, habe keine Ausbildung und bin momentan arbeitslos, da ich aus meiner Maßnahme geflogen bin aufgrund der SS. Ich habe mich beim JobCenter erkundigen wollen, was mir zusteht, da ich ja kein Einkommen habe und es nicht möglich ist, bei meinen Eltern zu leben. Die Frau beim JobCenter hatte allerdings auch nicht wirklich eine Ahnung, was siw tun soll und vertröstet mich ständig. Hat jemand Erfahrungen damit, war vielleicht in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen?

von augustmami1818 am 23.03.2018, 16:19


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

du musst dich ans Jugendamt wenden .. am besten ist es für dich in einem mutter kind heim zu gehen dort wirst du ausführlich betreut.

von Pandababy1402 am 23.03.2018, 17:08


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

aus was für einer maßnahme fliegt man wegen einer schwangerschaft? dieses thema als SS zu bezeichnen finde ich im übrigen fragwürdig. auch wenn es alle so machen. fader beigeschmack, mal so nebenher. der vater des kindes ist auch für euch zuständig finanziell.

von mellomania am 23.03.2018, 22:04


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Aus einer Maßnahme, deren Ziel eine Ausbildung ist, die ich logischerweise nicht anfangen kann. Außerdem geht es hier um eine Angelegenheit, in der es sich eben um die Schwangerschaft dreht, also frage ich mich, was falsch daran ist, es als Schwangerschaft zu betiteln. Danke.

von augustmami1818 am 23.03.2018, 22:12


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Nein, es echt um die Abkürzung SS (Nazizeit? Hitler?) Eine Schwangerschaft ist etwas wunderschönes und sollte nicht mit SS abgekürzt werden ;)

von Keksraupe am 24.03.2018, 07:36


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

@Keksraupe...SchwangerSchaft wird nunmal mit SS abgekürzt...selbst im kh/beim Arzt im Vermerkprotokoll

von EmmaKili am 27.03.2018, 21:42


Antwort auf Beitrag von EmmaKili

Noch netter sind Postings mit dem Wortlaut " ich bin SS". Mag sein, das es im medizinisch so abgekürzt wird, schön finden muss man es trotzdem nicht. So viel Zeit muss sein, das man Worte ausschreibt.

von Pebbie am 28.03.2018, 14:06


Antwort auf Beitrag von Pebbie

schon genauso gelesen. ihr habt doch echt einen an der waffel. sorry. warum kann man nicht ganz normal schreiben. fühlt man sich cool, dazugehörig wenn mann küzel einfach übernimmt ohne zu denken?

von mellomania am 28.03.2018, 20:38


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Gut..dann hab ich eben einen an der Waffel...weil ich heutzutage nicht jeden Kleinmist mit Kriegszeiten in Verbindung bringe Schon kurios..selbst einige meiner Bewohner - die diese Zeit jedoch im Gegensatz zu uns real miterleben mussten, haben mit solchen Dingen kein Problem, es gehört zur Geschichte..aber gut...jedem das seine. Der eine hängt sich dran auf, der andere nicht..und wie man sieht, Assoziation geht am eigentlichen Thema vorbei..evtl.startet ihr einen Thread im Themenbereich „Aktuell“

von EmmaKili am 29.03.2018, 15:24


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Liebe Augustmami1818 Du kannst mir sehr gern eine PN schreiben, dann kann ich dich ausführlich zu deinen Fragen beraten. Abgesehen davon dass ich selbst früh Mutter wurde und trotzdem Abi, Ausbildung und Studium durchgezogen habe (auch ohne Eltern oder andere Familienunterstützung) habe ich auch durch mein Studium und meinen Beruf viele Lösungswege für dich. Ansonsten, wenn du erst einmal persönliche schnelle Beratung brauchst: CARITAS oder DIAKONIE oder ProFamilia (die beraten NICHT zum Schwangerschaftsabbruch sondern geben auch nützliche Tips). Grundsätzlich: es muss ein triftiger Grund vorliegen weshalb du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, normalerweise reicht da aber die Begründung „ich habe ein Kind“. Das ist je nach JobCenter unterschiedlich Die Maßnahme hättest du bis Beginn des Mutterschutzes weiter machen dürfen, dich da „raus zu schmeißen“ ist Diskriminierung aufgrund deiner Schwangerschaft und damit gesetzlich verboten. Selbst wenn in deren Verträgen drin stehen würde „bei Schwangerschaft wird die Maßnahme beendet“ ist das gesetzlich nicht zulässig! Sie dürfen höchstens sagen dass du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen darfst (bei Gefahr für Baby und/oder Mutter) aber mehr auch nicht. Wo Wohnst du aktuell? (Eigene Wohnung, WG, betreutes Wohnen?) Ein muKiHeim käme in Frage wenn du unsicher bist was den Umgang mit dem Baby angeht und/oder du sofort eine Ausbildung machen willst. Also, Angebot steht, schick mir ruhig eine PN, ich liege aktuell im KH und habe viel Zeit ;)

von Keksraupe am 24.03.2018, 07:44


Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Das Mädel ist 18 und hat nichts. Das ist viel, viel dramatischer als ein bis zwei nicht ausgeschriebene Wörter

von ak am 29.03.2018, 17:38


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

ja selber schuld .. verhüten .. :)

von Pandababy1402 am 30.03.2018, 23:44


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Natürlich einfach, sich zu äußern, wenn man keine Ahnung hat was vorgefallen ist bzw wie das passiert ist. Ich habe hier eine ganz normale Frage gestellt, tut mir leid, habe vielleicht nicht über diese Abkürzung nachgedacht, da muss ich euch rechtgeben das war nicht richtig. Trotzdem finde ich es ein bisschen ungerechtfertigt, zu schreiben "Selber schuld, verhüten" wenn man keine Ahnung hat was passiert ist. Wenn diese Meinung besteht, meinetwegen, aber das hat nichts mit meiner Frage zutun und vielen Dank, das mit sowas auf den einzigen Beitrag geantwortet wird, der auf die Situation verweist, nach dieser Diskussion. Danke, dass ich kein Recht habe, nachzufragen was ich machen kann weil ich schwanger bin und halt nichts habe, weil ich ja hätte verhüten können. Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. :) Gute Nacht.

von augustmami1818 am 31.03.2018, 00:05


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Dachte echt, dass man in einem solchen Forum darüber reden kann, ohne das sich welche draufstürzen und aufregen. Und ich rede nicht, von dem "Gespräch" über diese Abkürzung denn ich habe den Fehler wie schon gesagt eingesehen. Schade, dass man hier kaum eine hilfreiche Antwort bekommen kann, wenn man in einer Notlage ist und übrigens, wenn es wirklich so gewesen wäre und wir hätten nicht verhütet wäre ich dennoch in genau dieser Situation und dann hätte mir das "Selber schuld, verhüten" auch nichts gebracht, da ich trotzdem schwanger gewesen wäre und es jetzt trotzdem bereut hätte, mein Anliegen in diesem Forum zu beschreiben. Diese überaus sinnvolle Antwort hat nämlich nichts an meiner Schwangerschaft geändert, aber danke für den Tipp nächstes Mal benutzen wir 2 Kondome. Und tschüss. (:

von augustmami1818 am 31.03.2018, 00:17


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Hey, reg dich nicht über die "alten Hasen" (wie sie sich selbst gerne nennen ) hier auf, wenn denen grad langweilig ist, suchen Sie gerne mal die Nadel im Heuhaufen, über die sie dann eine Runde meckern und gackern können. Ss ist ne ganz normale Abkürzung, die viele Frauen nutzen. Bei deiner Frage kann ich dir nicht groß behilflich sein. Aber ich weiss das es Beratungsstellen gibt (Caritas,Pro Familia), wie bereits erwähnt, die dir weiter helfen können. Der Kindsvater ist eurem Kind auch Unterhaltsverpflichtet. Alles Gute und lass dich nicht ärgern..

Mitglied inaktiv - 31.03.2018, 18:31


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Lass dich hier nicht ärgern, es gibt immer mal wieder Leute die meinen sich ein Urteil über andere erlauben zu können. Ignorier solche Sachen am Besten. Was dir zusteht kann ich dir auch nicht sagen aber meld dich mal bei ProFamilia, die wissen genau was dir zusteht und wo du was beantragen musst. Caritas oder gegebenenfalls das Jugendamt müssten dir auch Auskunft / Hilfestellung geben können. Alles Gute

von Zwergmase am 01.04.2018, 23:05


Antwort auf Beitrag von augustmami1818

Ich hatte exakt denselben Ablauf nur mit 16 schwanger, mit 17 ist die kleine gekommen und nun bin ich 18. Kannst mir gerne eine Nachricht schreiben

von Maya2310 am 03.05.2018, 05:57