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Muss wenn man unter 18 Jahren ist die Mutter mit in den Kreißsaal?

Thema: Muss wenn man unter 18 Jahren ist die Mutter mit in den Kreißsaal?

Hallo, ihr Lieben. Nächsten Monat soll unsere kleine Maus auf die Welt kommen und ich würde sehr gerne alleine mit meinem Verlobten zum Kreißsaal da ich allerdings noch keine 18 Jahre bin habe ich mich nun gefragt ob meine Mutter mit zum Kreißsaal muss. Wir haben nicht so ein tolles Verhältnis zueinander und ich möchte vom ganzem Herzen wirklich nur meinen Verlobten bei der Geburt dabei haben und ich will auch nicht dass sie uns besuchen kommt... Weiß da jemand etwas drüber?

von Pyqlq am 21.04.2019, 00:11


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du darfst das sicher gern allein machen, ohne frage aber das deine mutter euch nicht besuchen darf finde ich sehr schade. ein enkelkind ist schon etwas besonderes und kindergarten ,wenn man die grosseltern ausschliesst, wenn sie denn koimmen wollen. ! das kind ist nicht euer besitz, sondern hat ein recht auf alle familienmitglieder, die an ihm interessiert sind

Mitglied inaktiv - 21.04.2019, 11:54


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Die Eltern von meinem Verlobten dürfen kommen aber meine sollen wirklich nicht kommen. Sie haben so schlimme Sachen gemacht, mein Vertrauen zu ihnen komplett zerstört und da möchte ich diesen Menschen doch dann nicht unser Baby in den Arm legen...

von Pyqlq am 21.04.2019, 15:24


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Ich denke jede Gebärende darf durchaus entscheiden , wer als "Extra" bei der Geburt dabei ist und wer bitte nicht kommen soll. Schlimmstenfalls kann das Verhalten der anwesenden Person die Geburt schwieriger machen... — ich weiss wovon ich rede! Ich habe in den ersten drei Tagen beimeinem ersten Kind niemanden, ausser der Hebamme und den Erzeuger sehen wollen ( obwohl der keinerlei Interesse hatte — weder an seinem Kind noch an mir , wir aber zusammen wohnten...) und wenn jemand vor der Tür gestanden wäre, dann wäre der da eben versauert. Am besten geht man, wenn alles normal verlief, schnellstmöglich nach Hause ( nach einer PDA ist das auch möglich sobald man ohne Probleme auf Toilette gehen kann) . In Deinem Zuhause kannst Du bestimmen, wer kommt und wer nicht — im Krankenhaus steht sonstwer im Raum auch Fremde von der Bettnachbarin. U2 kann der Kinderarzt machen, den man sich vorher herausgesucht hat ( fragt man vorher an , wann in der Woche die U untersuchungen sind, ggf , wie man das Kind zur U2 anmeldet) . Ein Neugeborenes hat erstmal Recht auf seine Mutter, die eben auch die lebensnotwendige Futterquelle ist ! Und Stillen muss von beiden erstmal gelernt werden, da braucht man keine Besucher. Hebamme ja. Normal schreibe ich hier ja nicht, aber ich bin der Meinung , dass eine werdende Mutter völlig richtige Instinkte hat und sie danach handeln soll.

von reblaus am 21.04.2019, 18:04


Antwort auf Beitrag von Pyqlq

Aber wie ist es denn bislang geregelt, wenn Du noch nicht volljährig bist ? Daraus erklärt sich vielleicht auch schon so einiges.

von Pebbie am 21.04.2019, 17:47


Antwort auf Beitrag von Pyqlq

Ob du volljährig bist oder nicht hat damit erstmal nichts zu tun, allerdings ist ja die Frage wer ist dein gesetzlicher Vormund? Deine Mutter kann zwar theoretisch einiges entscheiden da sie ja Deine Erziehungsberechtigte ist,ob sie in den Kreissaal darf oder nicht bestimmst aber Du allein. Im Krankenhaus hilft es eine Auskunftssperre sowohl an der Pforte als auch bei den Schwestern machen lassen,dann wird niemandem Auskunft gegeben wo du liegst,und besuchen kann dich nur wer von euch Bescheid bekommt. Ich selber hätte auch nie im Leben meine Ma dabei haben wollen, obwohl wir ein super Verhältnis haben. Eigentlich sollten Dich auch die Hebammen bei deinem Wunsch unterstützen,im Endeffekt kann es dadurch dass sich die schwangere unwohl fühlt und sich nicht auf die Geburt konzentrieren kann auch zu Schwierigkeiten kommen, deshalb sollte die Situation für Dich nicht noch durch die Anwesenheit einer Person unangenehm sein,die du nicht dahaben möchtest.Die Frage ist nur was passiert wenn du für Medizinische Eingriffe eine Einverständnis brauchst,selbst für die PDA braucht man eine Unterschrift-wobei sie dabei ja trotzdem nicht mit im Kreissaal selber sein müsste. Vielleicht erkundigst du dich Mal bei der Geburtsanmeldung in der Klinik wo du entbinden möchtest wie in einem solchen Fall vorgegangen wird.

Mitglied inaktiv - 21.04.2019, 20:34