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EIGENES LEBEN MIT KIND UND PARTNER.

Thema: EIGENES LEBEN MIT KIND UND PARTNER.

Guten Tag ihr lieben , Erst einmal zu mir ich bin 16 und werde demnächst 17 , mein Partner ist schon volljährig und wir sind seit einigen Jahren schon ein paar und wurden vor knapp 1 1\2 Jahren Eltern. Da mein Freund arbeitet und ich meine Schule beende und wir beide noch bei unseren Eltern wohnen war es bis jetzt immer so das wir uns an den Wochenenden gesehen haben und da unsere Zeit als Familie genossen haben. Nun ist es so das ich seit einiger Zeit nicht das beste Verhältnis gegenüber meinem Vater habe , er ist kein einfacher Mensch und es steht viel zwischen uns was es nicht grade besser macht. Nun ist es so gekommen das er Gründe sucht und da hat er bei meinem Freund mit dem er bis vor kurzem noch gut klar kam natürlich genau ins Schwarze getroffen. Er versucht seit einiger Zeit alles um ihn schlecht zu Machen und zu mir ist er auch nicht grade fein. Meine Mutter hält natürlich zu ihm weil er ihr Heiligtum ist und nix und niemand auch nur ein Falsches Wort zu ihm sagen darf. Aber nagut ..nun zu meiner Frage .. Ich würde nächstes Jahr im Sommer meine Ausbildung zur Krankenpflegerin anfangen , blos das geht hier nicht. Es gibt keine Sekunde er der ich zur Ruhe komme, ständig muss ich mich in Gesprächen rechtfertigen , aufregen, es ist furchtbar. Ich bekomme zur Zeit 400 Euro solange ich noch meine Schule beende & das Kindergeld von dem kleinen. Mein Freund hat ein Einkommen von 560 Euro und sein Kindergeld. Mein Kindergeld würden meine Eltern mir auch überschreiben aber erst wenn ich eine Wohnung bekomme , so ihre Worte. Wo können wir uns hinwenden ? Was steht uns zu ? Und wieviel ? Es geht mir einfach darum das wir zur Ruhe kommen , das ich mein Leben in Ruhe und nicht unter ständigen Diskussionen und Ärgernissen führen kann und vorallendingen darum das wir eine Familie sein können, da der kleine Mitlerweile auch unter dem ständigen Verabschienden von seinem Papa leidet und wir für ihn auch nur das beste wollen ..ich würde mich über Antworten freuen , und bedanke mich hiermit schonmal..

von 71504102- am 06.11.2016, 13:12


Antwort auf Beitrag von 71504102-

1 1/2 Jahren , nicht 1 12 Jahren &515;

von 71504102- am 06.11.2016, 13:13


Antwort auf Beitrag von 71504102-

zum ersten frage ich, wer hat das sorgerecht? dein freund oder deine eltern? due bekommst es ja erst wenn du volljährig bist. zum andren, unterstützen deine eltern dass du ausziehst? wenn sie das sorgerecht für den kleinen haben ist es nicht einfach... hast du den ausbildungsplatz sicher? warum verdient dein freund so wenig? er sollte sich am besten schnellst möglich um einen besser bezahlten job kümmern. immerhin muss er euch finanzieren können. weil einfach ausziehen weils nicht gut klappt und die allgemeinheit finanziert das, finde ich nicht toll...

von mellomania am 06.11.2016, 13:27


Antwort auf Beitrag von 71504102-

das Sorgerecht haben meine Eltern , und ja sie unterstützen das und so wie ich denke ist es meinem Vater auch ganz recht ..leider. warum er so wenig verdient ist mir selbst ein Rätsel , zumal er nicht wenig arbeitet und meist auch Überstunden und sogar am Wochenende , nur leider schreibt ihm sein Chef davon nix gut , weder plus Stunden noch im Gehalt .. Aber Bewerbungen sind schon geschrieben , nur wir sind uns nicht sicher ob er nicht doch das eine Jahr machen sollte denn dann hat er eine abgeschlossene Ausbildung.

von 71504102- am 06.11.2016, 13:37


Antwort auf Beitrag von 71504102-

Also ist drin Freund noch in der Ausbildung nehme ich an?! Ich an eurer stelle würde mal eine Beratungsstelle aufsuchen bzw zum Arbeitsamt gehen die vermitteln euch sowieso zu den zuständigen Ämter. Ich finde es wirklich gut das ihr euch trotz eures jungen Alters zu gut organisiert und das durchsteht.Daran zerbrechen viele Beziehungen. Alles Gute euch

von Sarah180808 am 06.11.2016, 22:57


Antwort auf Beitrag von 71504102-

In der Ausbildung kann dein freund BaFög beantragen, je jachdem, wie alt er ist, steht ihm auch in der Ausbildung noch Kindergeld für sich selbst zu. Kindergeld für euer Kind sowieso. Wohngeld evtl auch. Am Besten ihr wendet euch an ein Sozialamt, meiner Meinung nach müssten die wissen, was man beantragen kann und vor allem bei welcher Behörde. Alles Gute und liebe Grüße

von mama-nika am 07.11.2016, 08:04


Antwort auf Beitrag von 71504102-

Das Kindergeld steht dem zu, der das Kind unterhält und das sind deine Eltern. Du hast erst ein Anrecht darauf, wenn du nicht mehr zu Hause lebst und deine Miete usw. selbst zahlst. Warum sucht sich dein Freund keine Arbeit in der er richtig Geld verdient? Das würde euch unabhängig machen.

von mf4 am 07.11.2016, 15:42


Antwort auf Beitrag von mf4

Jetzt die Ausbildung abbrechen wäre aber sehr kurzfristig gedacht. Ich würde immer dazu raten eine Ausbildung zu beenden. Nur so kann er langfristig gut verdienen. Immer nur als ungelernter Hilfsarbeiter jobben, ich weiß nicht... Wenn er so viele unbezahlte Überstunden machen muss, könnte er sich ggf einen anderen Ausbildungsbetrieb suchen. Dabei können auch die Berufsschullehrer behilflich sein.

von VerenaSch am 07.11.2016, 21:55


Antwort auf Beitrag von VerenaSch

aber geht das so einfach? die eltern von ihr haben das sorgerecht, sie ist minderjährig, darf aber ausziehen, das kind mitnehmen, als familie leben aber das amt soll zahlen? versteht ich nicht.

von mellomania am 07.11.2016, 22:10


Antwort auf Beitrag von 71504102-

Also bei mir war das auch so in der Art! Ich habe meinen kleinen 5 Tage nach meinem 17. Geburtstag bekommen und war soweit ich mich noch erinnern kann solange meine Mama das Sorgerecht hatte noch bei ihr...danach bin ich ausgezogen. Du musst das Jugendamt fragen...es kann sein das wenn deine Eltern dem zustimmen das du dann mit deinem Kind in eine Wohnung in der Nähe kannst. Das alles ist leider nicht so einfach in dem Alter. Ich drück die Daumen das alles gut wird! Ich hatte das große Glück das sich bei mir auch alles am Ende gut geworden ist!

von cathiileiin am 08.11.2016, 12:45


Antwort auf Beitrag von 71504102-

Das Jugendamt kann, wenn berechtigte Gründe vorliegen, eine pädagogische Stellungnahme dazu verfassen, aus welchem Grund es notwendig ist, dass Du unter 25 in einer eigenen Wohnung lebst. Die ARGE, bzw. JC akzeptieren diese Stellungnahmen meistens. Wenn alles so zutrifft, wie Du es schreibst, sollte es möglich sein. Also wäre das Jugendamt der Ansprechpartner und natürlich das Job-Center. Da musst Du Dich beraten lassen, bezüglich Wohnungsgröße und Kosten.

von grummelbrumm am 14.11.2016, 22:36


Antwort auf Beitrag von 71504102-

Ich weiß nicht wie saß ist, weiß noch nicht volljährig bist und daß sogerecht deine Eltern haben für euer kind. anonymen gilt: ab 18 und ein gemeinsames Kind bedeutet, ihr habt vom Jobcenter Anspruch auf eine eigene wohnung. Die würden euch das, was ihr selbst nicht als Einkommen verdient, zahlen. Während der Ausbildung habt ihr Anspruch auf BAB und euer kindergeld.

von Sommersturm86 am 22.11.2016, 23:54