Hey :)
also ich bin momentan mit den ganzen Anträgen etwas überfordert. Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld muss ich beantragen oder? Wo bekomm ich den Antrag fürs Kindergeld her (die anderen habe ich schon) ? Und es ist doch richtig dass, ich die erst alle nach Geburt abgeben kann oder? Achja und nochwas, also mein Freund wird die kleine nach der Geburt beim Standesamt anmelden, aber er hat nicht das Sorgerecht, sondern nur die Vaterschaftsannerkennung, kann er sie dann überhaupt anmelden?
Sind vielleicht doofe Fragen, aber ich habe echt keine Ahnung.
Danke schonmal für Antworten :)
von
Mooney
am 30.04.2012, 09:21
Richtig, du musst Elterngeld und Kindergeld beantragen.
Wieso Unterhaltsvorschuss wenn dein Freund bei euch ist?
Den Kindergeldantrag bekommst du im Internet.
Gib einfach mal bei google Kindergeldantrag ein dann findest du viele Seiten.
Ich würde die Anträge aber jetzt in der Schwangerschaft schon ausfüllen soweit es geht. Nach der Geburt fehlt oft die Zeit dazu!
Zu deiner letzten Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen :)
Lg, Lisa
von
Lisa_Marie93
am 30.04.2012, 09:28
anscheinend ja schon, dann wird der vorschuss wohl wegfallen.
frag doch mal bei eurem standesamt nach ob du dabei sein musst?
von
Savanna2
am 30.04.2012, 13:19
Hallo,
also:
1) Kindergeldantrag bei der Agentur für Arbeit, Abteilung Familienkasse. Kann man online ausdrucken, google mal danach!
2) Elterngeld bei der Landesbank deines Bundeslandes. Kann man ebenfalls online ausdrucken. Abgeben bei der Stadtverwaltung oder einsenden direkt per Post (sicherlich schneller)
3) Vaterschaftsanerkennung kann man schon vor der Geburt machen beim Standesamt. Ihr müsst dazu BEIDE hingehen und unterschreiben. Falls du noch unter 18 bist kann es sein das noch dein Vormund unterschreiben muss.
Mein Tipp: Macht das so weit es geht vor der Geburt. Danach ist es ziemlich stressig wenn man mit Kind div. Ämter abklappern muss.
von
Holly87
am 30.04.2012, 16:53
ok vielen dank :)
wir bekommen unterhaltsvorschuss weil mein freund genau wie ich noch zur schule geht und somit zahlungsunfähig ist, ist alles mit dem jugendamt geklärt und auch die vaterschaftsannerkennung haben wir schon vor 2 monaten gemacht :)
von
Mooney
am 01.05.2012, 17:08
Also mir wurde vom Jugendamt gesagt, dass ich kein Unterhaltsvorschuss bekomme, da wir in einer Partnerschaft leben, nur unterschiedliche Wohnräume haben. Es wäre halt unser Lebensmodell, was uns niemand vorschreiben kann, um es mal mit den Worten der Dame vom JA auszudrücken.
von
Dinolino
am 01.05.2012, 19:58
Mhh also uns wurde zuerst bei einer Beratung gesagt dass uns das zusteht weil wir ja nicht verheiratet sind und nicht zusammen wohnen und im Normalfall dann ja unterhält gezahlt wird und mein Freund eben noch Schüler ist. Sind dann zu der zuständigen Stelle beim JA und die haben das mit uns besprochen und uns die Formulare gegeben und auch schon Verschiedenes ausgefüllt.
von
Mooney
am 01.05.2012, 22:28
Es ist vollkommen richtig, dass du Unterhaltsvorschss bekommst, solange ihr nicht zusammen wohnt.
Sobald ihr zusammen zieht, fällt das weg (vergesst nicht, das zu melden!).
Gruß
von
februar2007
am 02.05.2012, 10:28
Guten Morgen!
Ich verstehe nicht ganz, warum Ihr Unterhaltsvorschuss bekommen solltet. Ich hab im Netz mal ein bisschen geschaut, weil ich der Meinung bin, Unterhaltsvorschuss bekommt man nur, wenn der Vater von Dir und dem Kind getrennt ist und Du alleinerziehend bist. Also der Kindesvater Unterhaltspflichtig ist und für das Kind zahlen muss. Außerdem kenne ich es so, dass der Unterhaltsvorschuss in jedem Fall vom Kindsvater, bzw. Unterhaltspflichtigem zurückgezahlt werden muss. Bei Wiki hab ich das hier zu "Unterhaltsvorschuss" gefunden:
"Durch die Unterhaltsvorschuss-Leistung soll der Lebensunterhalt des Kindes teilweise gesichert werden, wenn sich der familienferne Elternteil
- sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht,
- hierzu nicht oder nicht im vollen Umfang in der Lage ist oder
- verstorben ist."
Ich weiß, Wiki ist nicht die zuverlässigste Quelle, entspricht aber meinen Gedanken....
Vielleicht solltet Ihr da nochmal genauer nachhaken.... Nicht dass da was schief geht und Ihr dann später alles zurückzahlen müsst...
Liebe Grüße,
Nathalie
von
Panara1305
am 02.05.2012, 08:22
ich blick da auch nicht so 100% durch ich weiß nur dass uns das in der ss beratung und im jugendamt mehrfach gesagt wurde dass uns das zusteht und auch die zuständige stelle im jugendamt das mit uns geklärt. mit dem zurückzahlen hatten wir auch bedenken aber nach langen gesprächen steht jetzt definitiv fest, dass er es nicht zurückzahlen muss. wir sind zwar ein paar, aber leben eben nicht zusammen und gehen beide in die 12. klasse und machen nächstes jahr unser abi. er ist 18, ich 17 und wir haben eben beide kein einkommen. aber danke für die tipps :)
ach und entschuldigung wegen der groß und kleinschreibung, aber das ist am handy immer so nervig..
von
Mooney
am 02.05.2012, 10:28
Nur bezweifle ich das er das nicht zurückzahlen muss.
Da würde ich mich eher nochmal woanders erkundigen.
von
Mami-Franzi19
am 02.05.2012, 17:37
Er muss es defintiv nicht zurückzahlen, haben uns bei drei verschiedenen Stellen informiert und es sogar schriftlich bekommen ;)
von
Mooney
am 02.05.2012, 23:09
Kann ich mir zwar nicht vorstellen das der staat was verschenkt und finde ich eig auch nicht okay aber gut.
von
Mami-Franzi19
am 03.05.2012, 12:08
Natürlich "verschenkt" der Staat was, oder kennst du jemanden der Hartz 4 zurüchbezahlen muss? Die Begründung vom JA warum er es nicht zurückbezahlen muss: da er noch zur Schule geht kann er momentan nichts zahlen und bis er zahlen kann hätte er dann ja einen ganzen haufen zurückzuzahlen, wie soll das ein junger Mensch machen, der grade ins Berufsleben einsteigt, bzw studiert (der Vorschuss wird nur 6 Jahre ausgezahlt). Fragt sich wovon der Staat im Endeffekt mehr hat, davon wenn er jetzt die Schule abbricht und sich irgendeinen schlecht bezahlten Job sucht um auf biegen und brechen Unterhalt aufzubringen, oder davon wenn er jetzt sein Abitur macht und dann studiert und später einen besser bezahlten Job bekommt. Alle Väter die nichts zahlen werden regelmäßig kontrolliert ob sie nicht doch zahlungsfähig sind bzw ob sie sich wirklich bemühen es zu werden. Jemandem z.B. der arbeitslos ist und sich nicht um Arbeit bemüht wird dann auch schonmal der Unterhaltsvorschuss gestrichen oder Väter die studieren und im 30. Semester sind. Stellt sich herraus, dass ein Vater zahlungsfähig war und nichts gezahlt hat muss er den Betrag zurückzahlen....so die Begründung des JA
von
Mooney
am 03.05.2012, 12:30