Schwanger unter 20

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Ärger mit dem Arbeitgeber :(

Thema: Ärger mit dem Arbeitgeber :(

Hallo ihr Lieben, ich bin in meinem 2ten Ausbildungsjahr und bin krankgeschrieben wegen zu hohen Blutdruck und Schmerzen. Ich komme morgen in die zehnte SSW. Heute kam ein Einschreiben meines Ausbildungsbetriebes. Es war eine Kündigung. Der Betrieb wusste bis jetzt nicht, dass ich schwanger bin. Hat jemand einen guten Rat für mich?

von Würmchen2020 am 31.07.2019, 13:53


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Hallo, erst einmal würde ich um ein vier Augen Gespräch bitten , und meinem ARBG erklären, warum die AU bist. Der wird sicherlich nicht vor Freude in die Luft springen, aber ich denke, eine Schutzzeit gibt es gewiss bei Schwangeren. Was mich nur stutzig macht... wieso kündigt er dich sofort ? Wenn jemand ausfällt, kann nicht sofort eine Kündigung ausgesprochen werden. Oder warst Du bereits öfter abwesend und dieses brachte das Fass dann zum Überlaufen? Ich weiß ja nicht warum Du ( gerade in der Ausbildung ) schwanger werden musst - wenn es ein Unfall war- o.k.- aber gewollt ist natürlich gelinde gesagt nicht ganz so clever gewesen. Wenn das Gespräch absolut nichts bringt, dann bleibt dir nur noch der Weg zum Anwalt- oder falls Du in einer Gewerkschaft bist - kannst Du dich dort beraten lassen ( die haben ebenfalls Anwälte ). Ich wünsche Dir viel Glück und gute Besserung.

von ak am 31.07.2019, 16:15


Antwort auf Beitrag von ak

Also gewollt war es nicht. Ich möchte hier auch keine Diskussion führen, warum ich so jung Mama werde. Dieses Forum ist für junge Mamis und aus dem Grund bitte ich hier um Hilfe. Ich habe meinem Arbeitgeber gegenüber immer meine Pflichten erfüllt. Ich war immer da und habe meine Arbeit gemacht. Es gab nie eine Abmahnung oder etwas in der Art. Leider weiß ich nicht, warum er mich jetzt kündigt. Es gibt keinen Grund. Ich denke, dass er vielleicht etwas ahnt und mich schnell loswerden möchte oder so. Das macht mich schon traurig. Ich hätte meine Ausbildung gerne pausiert und dann weiter geführt. Vielen lieben Dank. Ich wünsche dir auch das Beste

von Würmchen2020 am 31.07.2019, 19:43


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Das WWW hilft: Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung nicht erlaubt, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird (§ 9 Abs. 1 MuSchG). Der Kündigungsschutz gilt auch schon in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Ausbildungsbeginn (LAG Düsseldorf 30.9.1992, NZA 1993, 1041). Dies gilt auch für Kleinstbetriebe (< 5 Angestellte), da die Kleinstbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1 S. 2 KSchG) hier nicht gilt. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung nach Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf möglich (§ 9 MuSchG). Quelle: IHK Düsseldorf Das heißt, wenn Du ihm bis spätestens 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilst das Du schwanger bist, ist die Kündigung nichtig. Außerdem kann in der Ausbildung nicht einfach gekündigt werden. Da muss schon einiges passiert sein, von dem Du allerdings auch in Kenntnis gesetzt, z.B. abgemahnt wurdest. Ich würde mir einen Anwalt nehmen um keine Fristen zu verpassen.

von Pebbie am 31.07.2019, 20:41


Antwort auf Beitrag von Pebbie

Okay vielen Dank für die Hilfe :)

von Würmchen2020 am 31.07.2019, 22:17


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Du musst ihn sofort über die Schwangerschaft informieren. Mach es persönlich und lass es dir gegenzeichnen, dass du ihn über die Schwangerschaft informiert hast. Wenn kein Zeuge dabei ist, könnte er es sonst später leugnen und du bist die angeschissene. Habe das schon öfter erlebt ( nicht persönlich) Dann muss er die Kündigung zurücknehmen. Die Frist von 2 Wochen musst du unbedingt einhalten. Ganz wichtig. Und In der Zeit, wo du mit dem Baby zu Hause bist, kannst du ja vielleicht einen neues Ausbilder suchen. Ich wünsche dir alles gute.

von großerbruder 2009 am 31.07.2019, 22:35


Antwort auf Beitrag von großerbruder 2009

Hallo, ja genauso hatte ich es geplant. Das hielt ich für die absolut richtige Methode. Vielen Dank für die Hilfe

von Würmchen2020 am 03.08.2019, 09:12


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Vorgehen wie beschrieben...dennoch solltest du dir die Zeit nehmen und mal nachdenken. Darüber, wie es weitergehen soll. Es ist die zweite Ausbildung und aus der wärst du - die unerwartete Schwangerschaft verhindert es nun - rausgeflogen. Dafür muss es ja Gründe geben. Es gilt also dein Leben neu zu sortieren! Wenn du das Baby austrägst, dann solltest du irgend einen Plan haben, wie es weitergeht. Lässt sich die Ausbildung denn nich bis zum Mutterschutz erfolgreich abschließen?

von Mutti69 am 03.08.2019, 15:10


Antwort auf Beitrag von Mutti69

Hallo, Ich bin in meinem 2ten Ausbildungsjahr und nicht in meiner zweiten Ausbildung. Der Grund für meine Kündigung wird wohl sein, dass ich nicht da war aufgrund einer AU meines Frauenarztes. Wahrscheinlich hat mein Arbeitgeber sich die Schwangerschaft gedacht. Warum soll auch sonst eine AU vom FA kommen... Ich habe 3 Wochen gefehlt, weil ich einen viel zu hohen Blutdruck habe. Mein Frauenarzt hat mich daraufhin krankgeschrieben und mir gesagt, dass ich wohl ein Beschäftigungsverbot in paar Wochen/ Monaten bekommen werde. Leider kann ich die Ausbildung bis zum Mutterschutz nicht beenden. Die Zeit reicht dafür leider nicht. Ich werde nach meiner Elternzeit eine Halbtagsausbildung anfangen. Die dauert zwar 1 Jahr länger, aber dafür kann ich Mittags immer bei meinem Kind sein.

von Würmchen2020 am 04.08.2019, 08:30


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Das (mit der 2. Ausbildung) habe ich wohl falsch gelesen. Entschuldigung. Aber sorry, wegen 3 Wochen Krankschreibung wird man nicht gekündigt, wenn man ansonsten gute Arbeit macht. Wenn sich dein AG die Schwangerschaft gedacht hat, dann wüsste er eh, dass er mit der Kündigung nicht weit kommt... Ne, ich bleib dabei! Mach dir Gedanken wie es weitergehen soll und kläre mit deinem Ausbilder, warum er Dir gekündigt hat! Das steht dir ja zu, auch wenn die Kündigung unwirksam ist!

von Mutti69 am 04.08.2019, 10:14


Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich kann nicht in den Kopf meines Arbeitgebers reingucken. Ich habe meine Arbeit immer gut gemacht und Punkt. Klar wusste er es wahrscheinlich, dass er mich nicht kündigen darf. Aber würde ich mich nicht wehren, dann würde er damit durchkommen. Zunächst bin ich nicht gerade erst seit 2 Wochen Schwanger. Ich habe bereits mit meiner Familie und so über alles geredet und mir schon längst Gedanken über alles gemacht.

von Würmchen2020 am 04.08.2019, 12:48


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Warum wirst Du so unfreundlich ?? Klar kannst Du nicht in den Kopf Deines Arbeitgebers schauen. Sprechenden Menschen wird geholfen, und es sollte in Deinem Interesse liegen nach dem Grund zu fragen. Vielleicht ist Deine Wahrnehmung Deiner Arbeitsleistung nicht richtig. So, ich kann auch unfreundlich ;) Für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber ist es sehr negativ wie die Kündigung gelaufen ist.

von Pebbie am 04.08.2019, 12:57


Antwort auf Beitrag von Pebbie

Das hat nichts mit unfreundlich zu tun. Aber wenn man ordentlichen Zuschuss bekommt und oft gelobt wird, dann kann meine Arbeit ja nicht so schlecht sein. Ist mir jetzt auch relativ egal. Ich weiß, dass es keinen Grund für die Kündigung gibt. Vorallem lasse ich mir auch nicht sowas unterstellen. Man kann in der Ausbildung nur eine Kündigung bekommen, wenn man 2x wegen dem selben Grund eine schriftliche Abmahnung bekommen hat oder etwas schlimmes gemacht hat. Keines davon trifft zu. Also verstehe ich die Diskussion hier nicht.

von Würmchen2020 am 04.08.2019, 14:17


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Du verstehst das falsch! Keiner will mit dir „diskutieren“! Unabhängig von der Schwangerschaft (der AG wusste es nicht), bist du gekündigt worden, in der Ausbildung. Der Rat war einfach nur der, zu überlegen, wie das Zustande kommt! Wenn du von deiner Seite keinen Grund kennst und im Gegenteil sogar davon ausgehst, dass deine Arbeit richtig gut war, dann ist es doch um so wichtiger, das Gespräch mit dem AG zu suchen und den Grund zu erfragen! Das ist einfach wichtig für DEINE weitere BERUFLICHE Zukunft! Nebenschauplatz ist die Schwangerschaft und dass die Kündigung damit eh unwirksam ist. Aber du BIST noch in der Ausbildung oder schmeißt du mit positivem Test den Löffel?! Was - Gott bewahre, das Kind scheint gewollt und geliebt - die Schwangerschaft kann nicht ausgetragen werden...dann bliebe ein zerrüttetes Ausbildungsverhältnis...in dem der AG wegen irgendwas unzufrieden war, Dir gekündigt hat und du ihm die Bestätigung der Schwangerschaft und den Widerspruch zur Kündigung kommentarlos reingereicht hast. Bei allem Glück über die Schwangerschaft, denke halt auch an deine berufliche Zukunft. Nix Diskussion!

von Mutti69 am 06.08.2019, 07:49


Antwort auf Beitrag von Mutti69

Würde trotzdem gerne diskutieren... warum man in der Ausbildungszeit unbedingt schwanger werden möchte... aber ich darf ja nicht Hast Du denn jetzt mal mit ihm geredet ? Was sagt er dazu ?

von ak am 06.08.2019, 10:03


Antwort auf Beitrag von ak

Wieso unbedingt schwanger werden wollen? Ich hatte doch bereits gesagt, dass es nicht geplant war. Ich habe mir einen Anwalt genommen, da meine Firma allen möglichen Kunden bereits mitgeteilt hat was Sache ist. Die haben Schweigepflicht und dürfen es nicht erzählen. Die haben bei ihrer Kündigung alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Selbst wenn ich nicht schwanger wäre, wäre diese Kündigung unwirksam.

von Würmchen2020 am 07.08.2019, 15:50


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Hey.. Eigentlich darf dich keiner kündigen (OHNE GRUND) außer du bist in der Probezeit. Zudem hast du ja bestimmt Beweise seitwann du weißt, dass du schwanger bist richtig ? Eine schwangere dürfen Arbeitgeber nicht ohne weiteres Kündigen erst recht nicht durch Gesundheitliche Probleme, denn du willst ja weder dich noch das Baby in Gefahr bringen und die eigene sowie die Gesundheit des Babys wäre mir deutlich wichtiger als der Job !! Lass dich bitte rechtlich beraten glaube aber echt nicht, dass es rechtswirksam ist ! Liebe Grüße

von Junge_Mami2018 am 10.08.2019, 23:32


Antwort auf Beitrag von Junge_Mami2018

Hey, Ja ich habe denen eine Schwangerschaftsbescheinigung meines FA zukommen lassen. Einen Anwalt habe ich mir auch bereits genommen. Der meinte auch, dass die Kündigung unwirksam ist. Da meine Firma keine Reaktion gezeigt hat, müssen wir vor die Handelskammer zum schlichten. Ich hoffe da kommt ein ordentliches Ergebnis raus. Liebe Grüße

von Würmchen2020 am 12.08.2019, 08:37


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Ich finde es unmöglich von einigen von euch davon auszugehen, dass der chef( Ausbilder) einen nicht einfach kündigen kann. In kleineren Unternehmen reicht es leider aus, wenn ne krankschreibt über 2 Wochen kommt, dass ne Kündigung folgt. Und wenn die AU noch vom FA kommt kann der AG sich seinen Teil denken. Ich habe viele Situationen beruflich und privat erlebt, dass die AG trotzdem versuchen einen zu kündigen. Viele Frauen wissen nicht, dass sie sich wehren können. Und viele Chefs (Männer) kennen sich damit gar nicht aus. Also ich finde es total plausibel dass du die Kündigung wegen deiner Krankheit bekommen hast. Als was machst du denn die Ausbildung? Hast du jetzt ein Berufsverbot erhalten? Suche Dir während der Schwangerschaft oder der elternzeit einen neuen Ausbilder. Und dann kannst du in Ruhe die Ausbildung beenden. Ich drücke dir die Daumen.

von großerbruder 2009 am 14.08.2019, 22:11


Antwort auf Beitrag von großerbruder 2009

Na ja... eine Erkrankung sucht man sich ja nicht einfach aus... Und selbst in einem kleinerem Unternehmen darf nicht einfach gekündigt werden. Und ... Hand aufs Herz : Stell Dir vor, Du müsstest eine Azubine nehmen... 1.) aus einem anderen Betrieb kommt 2.) mit Kleinkind Sind wir ehrlich... soooo einfach ( mal eben zu suchen ) wird es wohl nicht werden. Gerade Kleinkinder sind meist oft krank... Die Nächte werden durch gemacht, und dann soll ich noch morgens fit aufstehen ? Das würde ich mir als ARBG wahrscheinlich doppelt überlegen, und dann eher zu einem Nein tendieren. Außer, sie findet einen, der vielleicht mal dasselbe durchgemacht hat, und weiß wie schwierig das ist. Der könnte ihr noch eine Chance geben. So oder so... die AP hat die schlechtere Karte momentan gezogen... heißt aber nicht, dass sie ihr Leben deshalb nicht meistern kann oder wird. Wird wahrscheinlich nur mit viel Unterstützung von anderer Seite her möglich sein.

von ak am 15.08.2019, 15:04


Antwort auf Beitrag von großerbruder 2009

Ich arbeite in einer wirklich sehr großen Firma als Kauffrau für Büromanagement. Ich habe allerdings ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil es gesundheitliche Probleme gibt. Ja ich werde sobald das Kind in der Kita ist, mir eine Halbtagsausbildung suchen. Vielen Dank :)

von Würmchen2020 am 17.08.2019, 10:55


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

es wird zwar keinen mehr interessieren, aber bei Ausbildungsverträgen gelten andere "Gesetze". es ist nämlich NOCH schwieriger so einen vertrag zu kündigen, beidseitig. da spielt die größe des Ausbildungsbetriebs keine rolle. der ap alles gute!

Mitglied inaktiv - 28.08.2019, 16:18


Antwort auf Beitrag von Würmchen2020

Hallo Würmchen 2020, ich finde es gut, dass du dich gegen die Kündigung wehrst und dir einen Anwalt genommen hast. Ohne groß Paragraphen zu zitieren und Urteile des BAG zu zitieren stimmt es, dass du während einer SS nicht gekündigt werden kannst. Dazu kommt, dass Ausbildungsverhältnisse nur nach gravierenden Verfehlungen des Azubis gekündigt werden können (bspw. Diebstahl beim AG, mehrfaches und abgemahntes Fehlen im Betrieb oder der Berufsschule etc.). Dass dein AG Dritte über deine SS informiert hat ist ein schwerer Verstoß, der sicherlich auch bei der Urteilsfindung bei der IHK Beachtung findet oder bei einem späteren Prozess vor dem Arbeitsgericht. Rein rechtlich scheinst du auf der sicheren Seite zu sein. Ich würde mir nur auch überlegen, ob es noch Sinn macht, bei diesem AG deine Ausbildung zu Ende zu machen, denn er wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn dich wieder dazu entscheidest, dort deine Ausbildung weiter zu machen. Vielleicht hat die IHK ja die Möglichkeit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu helfen, der für dich auch mit Kind und oder in Teilzeit funktionieren könnte. Ich drück dir die Daumen!

von Nightcrawler am 29.08.2019, 17:45


Antwort auf Beitrag von Nightcrawler

Vielen lieben Dank für deine Ratschläge Wir hatten ein Termin bei der IHK, er musste mich wieder einstellen. Allerdings habe ich ja ein Beschäftigungsverbot, somit muss ich dort nicht mehr erscheinen. Meine Ausbildung werde ich nach meiner Elternzeit in einem anderen Betrieb als Halbtagsausbildung fortsetzen

von Würmchen2020 am 29.08.2019, 19:00