Geschrieben von leilana, no. SSW am 07.08.2008, 15:18 Uhr |
@nadja150871
Hallo Nadja,
wenn ich deine Beiträge richtig gelesen habe, hast du einen befristeten Arbeitsvertrag der am 31.12.2008 abläuft. Wenn dies so ist, dann ist es meines Wissens unerheblich ob du schwanger bist oder nicht, der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt.
Wenn dein Vertrag zum 31.12.2008 endet, dann kannst du das Angebot deiner Chefin, Freistellung bis zum 31.12.2008 zum vollen Gehalt annehmen, du kannst dann auch eine Aufhebungsvertrag unterzeichnen, weil das Arbeitsverhältnis zum ursprünglichen Zeitpunkt endet!
Ein Beschäftigungsverbot würde ich mir nicht geben lassen, denn dann tust du deiner Chefin ja noch einen Gefallen und sie erhält das ganze Geld von der KK zurück und ich glaube nicht, dass sie das verdient hat, so wie sie dich behandelt hat.
Solltest du rechtsschutzversichert sein (ARbeitsrecht) dann hole dir genaue Auskünfte beim Anwalt ein, ansonsten bei der Öffentlichen Rechtsauskunft, dort kostet eine Beratung glaube ich um die € 20,00 (RA ist viel viel teurer).
Oder direkt beim Arbeitsamt anfragen, was du machen musst, da du schwanger bist und nur einen befristeten ARbeitsvertrag bis 31.12.08 hast, ob du dich dann arbeitslos melden musst oder oder oder ... die sollten dir auch Auskunft geben können.
Lieben Gruß