Geschrieben von maus2304, 12. SSW am 01.09.2015, 14:05 Uhr |
erstes kind
wir bekommen im märz 2016 unser erstes kind.ich bin bei meinem arbeitgeber noch bis ende november diesen jahres angestellt und denke das mein vertrag wohl nicht verlängert wird.
wie sieht das finanziell aus?haben wir möglichkeiten auf unterstützung und wisst ihr wo da die einkommensgrenze liegt?
ich habe momentan 820 netto.
Re: erstes kind
Antwort von Rosenmary am 01.09.2015, 18:27 Uhr
Alles was ich dir sagen kann ist, dass mein Vertrag wegen der Ss auch nicht verlängert wurde und ich mich arbeitslos melden musste (arbeitssuchend melden muss man sich bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende!!) Somit kam ich "ganz normal" in die Mühle des Arbeitsamtes, sprich, ich beziehe ALG 1 bis zum Beginn des Mutterschutzes. Danach zahlt die Krankenkasse das Mutterschutzgeld in Höhe des ALG 1.
Weiß dein Arbeitgeber schon, dass du schwanger bist? Ich würde es im Nachhinein nicht mehr melden, bevor ich einen Anschlussvertrag hätte. Ich wollte mit offenen Karten spielen und finde das prinzipiell immer noch richtig so. Allerdings macht das (die Nicht-Verlängerung) nun einen Verlust von mehreren hunderten Euro pro Monat aus...
Re: erstes kind
Antwort von Sternenschnuppe am 01.09.2015, 21:18 Uhr
Solange es geht nix sagen !!!
Beim Arbeitsamt musst Du Dich ja schon gemeldet haben.
Frag nach wegen Verlängerung, wann Du was erfährst wegen anderen Bewerbungen oder so. Vielleicht gibt es einen Hinweis.
Re: erstes kind
Antwort von a2711 am 01.09.2015, 21:48 Uhr
SAG ja nix, sonst verlierst du Geld und den Anschlussvertrag. Arbeite bis zum Schluss weiter, wenn möglich, und schleime was das zeug hält!!!
Re: erstes kind
Antwort von NerdyLady1978, 34. SSW am 04.09.2015, 16:59 Uhr
Also bei 820 Euro netto würden ja 67% Elterngeld fällig werden.
Wenn du jetzt danach ALG 1 bekommst, rechnen sie den Durchschnitt der letzten 12 Monate aus und davon gibt es dann 67%. Das wird vermutlich immer noch über der Mindestsumme Elterngeld liegen, aber viel wird es nicht sein. :-(