Geschrieben von VeraNandi am 17.08.2006, 10:50 Uhr |
Luftikid
hallo
wir haben ein luftikid mit straßenverkehr zulassung. demnächst fliegen wir mit ltu. könnten wir den sitz während der flug trotzdem benützen oder ist es nicht erlaubt? oft ist es doch so daß die autositze nach abflug benutz werden? kind (2 jahre) hat eigene sitzplatz im first comfort.
danke!
vera
Re: Luftikid
Antwort von NicYanniJessy am 17.08.2006, 17:44 Uhr
Wenn der Luftikid auch die Flugzulassung hat, kannst Du ihn nach Anmeldung bei der Airline im Flieger benutzen.
Es gibt 2 Luftikid - einmal mit und einmal ohne Flugzulassung.
LG
Nicole
Re: Luftikid
Antwort von Mona_1008 am 21.08.2006, 20:56 Uhr
Wenn Du den Luftikid hast, der NUR für den Straßenverkehr zugelassen ist, kannst (und darfst) Du ihn im Flugzeug nicht benutzen.
Würde auch nichts bringen, der hat nämlich kein Druckausgleich-Ventil ;-) ..
Gruß Mona