Reisen und Urlaub mit Kindern

Reisen und Urlaub mit Kindern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von nicole812 am 16.07.2019, 16:09 Uhr

Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

So, meine 3 Kollegen heute gefragt und alle waren damit einverstanden das ich im Juni gehe....
Sagt der Küchenchef ich soll nochmal der Chefin Bescheid geben ( wir haben ja seid Januar ne neue)
Tja und was sagt die Chefin ????? Nein!!!!

Sie hat mich regelrecht angebrüllt ich soll sie nicht ansprechen, und die Urlaubsplanung im Betrieb passt ihr eh nicht. Das wird ein Thema in der nächsten Fschkräfterunde.....

Gut, ich hab dazu ja und Amen gesagt.

Und mein Mann hat das ja fest gemacht.
Keiner der Kollegen sieht darin ein Problem und ich Ärger mich nur wenn ich das jetzt nicht fest mache und dann heißt es in 4 Wochen „ ist okay, kannst buchen“

Und meine Freundin hat auch gebucht

 
27 Antworten:

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von Gold-Locke am 16.07.2019, 16:14 Uhr

Oh, Glückwunsch zum Schnäppchen ! Auch wenn ich es etwas gewagt finde eine Reise zu buchen, wo der Urlaub nicht genehmigt ist. Was machst du denn, wenn die Chefin beim "Nein" bleibt .... ? (Hat sie ihr "Nein" auch plausibel begründet oder nur launisch geschrien ?

Liebe Grüße, Gold-Locke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von ak am 16.07.2019, 16:59 Uhr

Boahh... Du bist aber mutig.

Das hätte ich mich nicht getraut. Urlaub ist den ganzen Ärger nicht wert.

Nicht dass Du dann für länger Urlaub hast, als Dir lieb ist ? Drücke Dir die Daumen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von Kater Keks am 16.07.2019, 17:16 Uhr

Uih.....ich finde das aber mehr als mutig, Urlaub zu buchen, ohne das Okay der Chefin zu haben.

Hätte ich wohl nicht gemacht......

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von lilly1211 am 16.07.2019, 18:30 Uhr

Das hätte ich jetzt nicht gemacht. Was wenn sie ihn nicht genehmigt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von Trini am 16.07.2019, 18:34 Uhr

Glückwunsch.

Ich buche immer erst und beantrage später.
Unser System nimmt Buchungsanträge gar nicht so früh an.
Wenn die Vertretung geregelt ist, gibt es ja auch keinen vernünftigen Grund, den Urlaub zu verwehren.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja Trini genau das....

Antwort von nicole812 am 16.07.2019, 20:25 Uhr

...... keiner meiner 3 Kollegen möchte zu der Zeit gehen.
Was also soll dagegen sprechen?
Es war 10 Jahre so okay....

Sie hat es damit begründet , das ihr unsere Urlaubsstruktur nicht gefällt....( ich denke es geht da aber mehr um die Probleme in der Pflege als bei uns in der Küche. Denn da geht es grad den Bach runter)

Der Küchenchef sagt auch, dass er davon ausgeht, das der Urlaub so wie ich ihn gebucht habe durch geht.
Er sagt das was sie ändern könnte wäre
- sie könnte vorgeben das eine Woche des Urlaubs im ersten 1/4 jahr genommen werden muss
- sie könnte uns untersagen 3 Wochen am Stück zu gehen
- und sie könnte die WE vor/ nach dem Urlaub als Arbeitswochenenden festsetzen.

Das alles würde mein Urlaub nicht beeinträchtigen.
Ich gehe davon aus das ich in 4 Wochen Gewissheit habe.
Die nächste Führungskräfte Sitzung( wo sie das besprochen haben möchte) ist am 14.8.

Zudem...... ich hab ja auch ne Rücktritt Versicherung.
Bei meinem Mann könnte es auch veränderungen geben.
Und...., wer weiss, ob es meinem Betrieb nächsten Sommer noch gibt bzw. ob ich dann da noch arbeite.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Reiserücktritt zahlt aber nur bei Krankheit

Antwort von Ellert am 16.07.2019, 21:27 Uhr

huhu

bei teuren Reisen buche ich auch erst mit unterschriebenem Urlaubsantrag
bei der Summe würde ich das Risiko eingehen.
Mündliche Zusagen heute hätten eh nichts gebracht
im Zweifel braucht man das schriftich

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Rücktrittsversicherung: Nur bei genehmigten Urlaub, sofern ...

Antwort von Alexa1978 am 17.07.2019, 6:04 Uhr

... ihr diesen Passus überhaupt habt.

Deine KollegInnen könnten krank oder schwanger werden? Ich buche in dringenden Fällen schon auch vorab, aber nur, wenn ich es mir "leisten" kann.

Passieren kann viel.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

unterschrieben wäre sicher

Antwort von Ellert am 17.07.2019, 7:04 Uhr

egal ob andere krank werden oder schwanger
darauf hat ein Arbeitnehmer auch Anspruch Planungssicherheit zu haben, sonst könnte man ja nie buchen weil imemr einer krank werden könnte.

Bei der Summe würde ich ds Risiko eingehen
bei einer 8000.- Reise definitiv nicht.
Als wir zur Silberhochzeit auf die Malediven buchen wollten habe ich weit über ein Jahr vorher die Unterschrift bekommen aber eben nur mit besonderer Begründung.

mein Mann musste übrigens Kurzurlaub schonmal absagen wegen dringender Termine und kranken Vertretungen, ohne Unterschirft wäre keine Erstattung bekommen zu gewesen, mündliche Zusagen wäre null wert gewesen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrieben wäre sicher

Antwort von Häsle am 17.07.2019, 7:34 Uhr

Wir bekommen die Genehmigung zwei bis vier Wochen vorher. Vor Buchung wird der Plan innerhalb der Dienstgruppe abgesprochen. Bisher hat das immer geklappt, auch wenn mal jemand versetzt wurde oder dauerkrank war.
Dieses Jahr hat der Chef Zicken gemacht, weil ein Kollege wegen "Krankheit" aus der Gruppe genommen wurde und einer in der Zeit in Elternzeit ist. Beides war nicht abzusehen und ist rein rechtlich auch kein Hinderungsgrund für die Genehmigung von Erholungsurlaub.

Ich hab ihm gesagt, er kann sich auf den Kopf stellen, ich fliege trotzdem. Dann halt auf Überstunden.

Das ist der Vorteil vom Beamtentum oder Branchen mit Personalmangel.

Spontan, zwei Wochen vorher, brauch ich in den Ferien nix mehr suchen. Bei meinem Mann ist es genau dasselbe Drama. Wenn wir warten würden, hätten wir nie in den Ferien und nie zusammen Urlaub. Aber Hauptsache, der Chef hat in allen Ferien frei...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schriftlich hat es bei uns noch nie was gegeben

Antwort von nicole812 am 17.07.2019, 8:43 Uhr

Es lief bislang immer so ab:

Wir 4 haben unsere Wünsche in einen Kalender eingetragen. Waren uns immer einig , wenn sich was überschnitten hat war es okay wenn es nur ein paar Tage waren.
Der Chef hat dann Ende des Jahres mal draufgeschaut und damit galt es als genehmigt.
Es gab nie etwas schriftliches.

Mein Mann ist im öffentlichen Dienst. Die sind auch zu viert , sollen sich möglichst auch nicht überschneiden. Aber da passiert es eigentlich bei seinen Kollegen immer.....
Der kann seinen Urlaub in eine Liste eintragen.
2-3 Wochen vorm geplanten Urlaub muss das dann im Computersystem von der Amtsleitung genehmigt oder abgelehnt werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrieben wäre sicher

Antwort von kevome* am 17.07.2019, 9:10 Uhr

Ich glaube das wird in jedem Betrieb unterschiedlich gehandhabt.

Ich habe noch nie eine Unterschrift für einen Urlaubsantrag gebraucht. Es gibr einen Übersichtsplan in den jeder seine Wünsche einträgt. Oktober/November wird für das Folgejahr geguckt ob es mit den Vertretungen passt. Aber auch danach kann man noch jederzeit seine Pläne ändern, sofern das mit den Kollegen abgestimmt wird. Ins System gibt man das dann irgendwann vor dem Urlaub, meist direkt davor ein. Genehmigen muss diese Systemeingabe aber auch niemand.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrieben wäre sicher

Antwort von Ellert am 17.07.2019, 9:16 Uhr

Also bei uns gibt es klare Erlasse dass diese späte Genehmigungen unzulässig sind und jeglicher fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn widersprechen.
Keinen Vertreter zu haben sind Gründe abzulehnen, auch überstunden zu nehmen geht nicht ohne Zustimmung

Dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrieben wäre sicher

Antwort von Häsle am 17.07.2019, 9:58 Uhr

Bei uns argumentiert man ja immer damit, dass sich die Sicherheitslage ändern könnte. Natürlich müssen immer genug Leute da sein, aber da könnten im Notfall/Krankheitsfall dann auch die Sesselpupser mal spontan aushelfen. Die sind nicht im Büro festgewachsen.

Erholungsurlaub muss gewährt werden, und da würde ich es tatsächlich auch auf einen Diszi anlegen, wenn der Chef mir da dazwischenfunken würde. Bisher gab es nichts Schlimmeres als ein paar Streitgespräche. Mit mir als Gewinner.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von mausebär2011 am 17.07.2019, 11:14 Uhr

Bei meinem Mann hat man gar nicht die Wahl erst den Urlaub genehmigt zu bekommen und erst dann zu buchen.

Bei ihm ist es so das sie im Oktober ihre Pläne machen und vergleichen. Unter den Kollegen.
Dann wird solange hin und her geschoben das sich nichts überschneidet.


Erst 2-4 Wochen vor Urlaubsantritt entscheidet der Arbeitgeber ob genehmigt wird oder nicht. War hier zum Glück nie ein Thema. Ging immer durch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schriftlich gibt es bei uns nicht

Antwort von Trini am 17.07.2019, 14:32 Uhr

Rücktritt zahlt auch bei Arbeitslosigkeit oder Job-Aufnahme, nicht aber bei Beginn einer schulischen Ausbildung.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kein Ok von meiner Chefin..... aber mir grad egal. Gebucht!!!

Antwort von RR am 17.07.2019, 14:45 Uhr

Hallo
und was machst du wenn sich im Nachhinein ein Grund für dieses "nein" herausstellt u. du kannst doch nicht??

Sorry aber wir als Chefs können sowas nicht verstehen, es gibt z.B. Zeiten da ist Urlaubssperre o. es gibt Zeiten da möchte vielleicht Chef selbst mal weg aus besonderen Anlässen.... Aber nein, die Angestellten geben dann schon fast ein Jahr vorher "die Richtung an...."

Das sind die Leute die sich dann irgendwann im Job-Forum ausheulen dass sie ja sooooo ungerecht behandelt werden....

viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Fragt sich wer gegen wen dann klagen muss

Antwort von Ellert am 17.07.2019, 15:15 Uhr

Die Urteile zum Thema Entschädigung wenn genehmigter Urlaub nicht angetreten werden kann benötigen alle eine schriftliche Genehmigung,
liegt diese nicht vor entschädigt bei uns keiner.
Was macht man im Falle dass in der Abteilung alle krank sind, man den Urlaub nicht antreten darf aus dienstlichen Gründen
bleibt man dann einfach daheim und fährt in Urlaub -
man hat Anspruch auf Urlaub aber nicht zum Tag x bis y...
Müsste man dann den AG verklagen auf Gewährung von Urlaub von x bis y ?

Wir hatten das Thema schon in diversen Dienstbesprechungen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragt sich wer gegen wen dann klagen muss

Antwort von kevome* am 17.07.2019, 16:33 Uhr

Alles was bei der Besprechung des Urlaubsplans im Oktober/November drin stand wird entschädigt. Sind evtl. Änderungen im Team abgesprochen wird ebenfalls entschädigt.

Ich möchte keinen Arbeitgeber haben, der sich auf eine formale Unterschrift zurückzieht. Passt irgendwie nicht zum Arbeiten auf Augenhöhe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@RR

Antwort von ohno am 17.07.2019, 17:04 Uhr

Ich verstehe jetzt nicht wirklich, wo das Problem liegen könnte, ob der Chef auch weg will?? Sie hat doch Kollegen, die dann da wären?

Und andersrum gefragt: Warum sollen die Angestellten mit einer Urlaubsbuchung warten, bis der Chef sich ausgekäst hat, was er selber will? Da können Welten aufeinander prallen, zb. zwischen Vorausplaner und Spontanplaner. Zumindest in diesem Fall gibt bestimmt kein Mitarbeiter die Richtung an, nur weil er vorplant. Wenn dann doch betriebsbedingte Gründe entgegenstehen, und das kann generell auch Stunden vor Urlaubsantritt passieren, muss man sich richten, das ist klar.

Sieht vielleicht bei Euch anders aus, wenn Ihr ein kleiner Betrieb seid. Aber das scheint es ja im Fall der TE nicht so zu sein. Oder kommt auf die Branche an. Eher letzteres denke ich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

der Bund sieht das halt so

Antwort von Ellert am 17.07.2019, 19:29 Uhr

Urlaubspläne sind Pläne und nicht verbindlich, auch für uns Mitarbeiter nicht.
Wenn mir einfällt ich will statt März im April Urlaub nehmen dann kann ich das problemlos machen
allerdings wenn ich das kann muss der Dienstherr die selben Rechte haben.

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ohno

Antwort von RR am 18.07.2019, 10:16 Uhr

Hallo
bei uns werden die Urlaubspläne am Anfang des Kalenderjahres gemacht. Wenn jemand triftige Gründe hat schon früher planen zu müssen so wird dies mit allen abgesprochen. Manchmal kann man dann dennoch kein o.k. geben da z.B. Umplanungen im Betrieb anstehen o. es werden größere Veranstaltungen beliefert, von denen man noch nicht das genaue Datum weiß.

Wenn wir selbst in Urlaub gehen fehlen im Prinzip gleich 2 1/2 Mann u. da muss dann halt eben jeder einsehen dass kein weiterer in dieser Zeit in Urlaub gehen kann sonst ist es nicht zu schaffen.

Die Chefin der AP muss vielleicht auch von jemandem vertreten werden der dann dort "fehlt"??

Auf Angestellte die schon 1 Jahr im Voraus buchen ohne die Zustimmung von uns erhalten zu haben verzichte ich sehr gerne.... u. die AP sollte sich nicht wundern, wenn es ihr genauso geht....

viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ohno

Antwort von ohno am 18.07.2019, 13:18 Uhr

Du münzt aber jetzt Deinen Kleinbetrieb auf ein größeres Unternehmen mit Deinem Vergleich. Ich denke nicht, dass Du das vergleichen solltest. So wie Du schreibst, und das meine ich jetzt nicht abwertend, habt Ihr eine Art Familienbetrieb mit weniger? als einer Handvoll Mitarbeiter. Wenn Ihr davon abhängig seit, wie Eure Mitarbeiter Urlaub nehmen, ist das schon ziemlich old-school, da habt Ihr Euren Absprung verschlafen, wahrscheinlich der Finanzen wegen. Freut Euch über Eure Mitarbeiter, die das mittragen

Nichts für ungut. ohno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ohno

Antwort von ak am 18.07.2019, 16:35 Uhr

Also bei uns ist es so...

Urlaub wird eingetragen im November... und nur, wenn es möglich ist, ( also wenn keine weiteren MA im Urlaub sind, oder erkrankt ) dann dürfen wir verschieben.

Aber eigentlich nur nach Rücksprache mit dem Chef. Sagt der Nein, dann ist das so.

Also... eigentlich buchen, und mich dann vor vollendete Tatsachen stellen... das würde ich mir als ARBG eventuell auch nicht gefallen lassen. Dann hätte die/derjenige wirklich Pech.
Und die Kosten bekommt man auch nicht zurück, da ja der Urlaub nicht abgestimmt war. Da wäre ich im Bedarfsfall auch hart.

Das geht m.E. überhaupt nur, wenn alle anderen da sind. Sonst nicht. Einfach buchen, obwohl ich NEIN gesagt habe, finde ich mild gesagt, fast schon ein wenig frech.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ohno

Antwort von ohno am 18.07.2019, 17:26 Uhr

Buchen kann man ja. Wenn man dann später das Nein bekommt, darf man sich aber auch nicht beschweren. Das ist halt Risiko. Es soll aber auch Betriebe geben, die genehmigen Urlaube erst kurz bevor es soweit ist. Das finde ich auch nicht in Ordnung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ohno

Antwort von ichbinfrei am 18.07.2019, 18:14 Uhr

Also ich würde jetzt auch nicht ohne Genehmigung buchen.

Bei uns ist es so, dass im November der Urlaubsplan steht für das Folgejahr. Wir haben auch einen dabei, der nie plant, sich aber jedes Jahr aufregt, dass er nicht spontan in Urlaub kann, wenn er Lust hat. Weil da vielleicht schon alles belegt ist. Tja Pech kann ich da nur sagen....
Wenn man so einen als Chef hat, wird man als Stellvertreter ja verrückt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ohno

Antwort von RR am 19.07.2019, 15:31 Uhr

Hallo
häh??? Absprung verschlafen??? Wir haben Mitarbeiter, keine Sklaven.... Und ja es ist normal - zumindest wenn die Chefs selbstständig sind u. mitarbeiten - dass man sich absprechen muss wer wann in Urlaub geht.

vorher war ich übrigens in einen sehr großen Betrieb (60.000 MA), da war es sehr ähnlich, ohne o.k. des Chefs kein Urlaub - auch wenn man sich "einig" war, denn oft fanden Umstrukturierungen statt. Oft ahnten wir von einer Umstrukturierung durch dieses "nein, kann ich noch nicht zustimmen" ........

viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Reisen und Urlaub mit Kindern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.